Uni: Müssen Berufstätige wieder zahlen?

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Nach einem VfGH-Entscheid könnte Befreiung auslaufen.

Wien. Die Studiengebührenbefreiung für berufstätige Langzeitstudenten könnte ab kommendem Herbst auslaufen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat laut „Standard“ bereits im Dezember 2016 die betreffende Gesetzesstelle im Universitätsgesetz (UG) mit 30. Juni 2018 aufgehoben. Die Reparaturfrist ist bisher nicht genutzt worden.

Hintergrund ist die Beschwerde einer sowohl selbstständig als auch unselbstständig berufstätigen Langzeitstudentin der Uni Wien. Derzeit müssen Studenten aus Österreich bzw. der EU grundsätzlich Gebühren zahlen, wenn sie länger studieren als die Mindeststudienzeit plus zwei Semester. Berufstätige sind davon – neben verschiedenen anderen Gruppen – befreit.

Als berufstätig gilt aber nur, wer Gesamteinkünfte in Höhe von knapp 6000 Euro im Jahr vorweist. Das konnte die Studentin nicht, weil sie im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung bzw. nach Abzug von Sonderausgaben in ihrem Steuerbescheid sogar einen negativen Gesamtbetrag an Einkünften aufwies.

Es geht um die Belastung

Der VfGH kam zur Auffassung, dass die entsprechende Passage im Uni-Gesetz gleichheitswidrig ist. Die Intention des Gesetzes sei, dass jene Studenten befreit sind, die wegen ihrer beruflichen Belastung weniger Zeit für ihr Studium aufwenden. Es könne keine Rolle spielen, ob sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.

Konsequenz der eigentlich im Sinne der Studentin getroffenen Entscheidung: Sollte keine neue Regelung beschlossen werden, fällt die gesamte Gebührenbefreiung für berufstätige Langzeitstudenten weg. Im Wissenschaftsministerium hieß es: Ob die derzeitige Regelung bleibt, ob sie abgeändert wird, oder ob es gänzlich neue Gebührenregelungen gibt, werde in den Regierungsverhandlungen definiert werden. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2017)

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