Privatuniversität als Fall für den Staatsanwalt

Zahnprothese
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Das Zahnmedizin-Studium an der Danube Private University in Krems steht wegen falscher Versprechungen an Studenten in der Kritik. Absolventen sollen keine Zulassung bekommen.

Das Zahnmedizin-Studium an der Danube Private University (DPU) in Krems sorgt weiter für Streit. Nachdem bereits die Zulassung des Studiengangs für jahrelange Querelen gesorgt hatte, wehrt sich nun die Zahnärztekammer gegen die potenzielle Konkurrenz. Laut "Niederösterreichischen Nachrichten" hat sie eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, wonach den Studenten fälschlicherweise versprochen werde, dass ihre Praktika voll gesichert seien. Außerdem würden Absolventen keine Approbation erhalten, also keine fertigen Zahnärzte sein. Der für die Zulassung von Privatunis zuständige Akkreditierungsrat sieht vorerst keinen Anlass, die Zulassung zu widerrufen.

An der im Vorjahr akkreditierten DPU werden seit Herbst 2009 45 Zahnmedizin-Studenten ausgebildet. Die Gebühren für das sechsjährige Studium betragen pro Semester 12.000 Euro. Kritik an der Ausbildung kam von Anfang an von der Zahnärztekammer sowie der HochschülerInnenschaft (ÖH).

Mittlerweile hat auch der niederösterreichische Landtag - nicht zuletzt auf Initiative der Kammer, die eine Petition mit mehr als 6.000 Unterschriften vorgelegt hatte - beschlossen, die Akkreditierung der DPU überprüfen zu lassen. So enthalte etwa die Homepage der Uni den Hinweis, dass es Kooperationsverträge mit den NÖ Landeskliniken für Praktika gebe. Diese seien aber bloße Absichtserklärungen ("Letters of Intent"), die nicht rechtsverbindlich seien.

Die DPU wies die Vorwürfe zurück. Präsidentin Marga B. Wagner-Pischel betonte im "Standard", dass die Studenten erst im fünften Semester mit echten Patienten arbeiten würden - bis dahin gebe es noch genug Zeit, eine Klinik aufzubauen.

Im Akkreditierungsrat will man nun den "Fortbestand der Akkreditierungsvoraussetzungen an der DPU Krems besonders genau verfolgen", hieß es auf APA-Anfrage in einer Stellungnahme. Derzeit gebe aber "keinen Hinweis, dass ein Widerruf der Akkreditierung angezeigt wäre". Dass es für die Praktika im Zeitpunkt der Zulassung "nur" Letters of Intent, aber keine rechtsverbindlichen Verträge, gegeben habe, sei eine Konsequenz der "ex-ante-Akkreditierung". Rechtsverbindliche Verträge könnten im Regelfall eben erst nach einer Zulassung abgeschlossen werden: "Das ist nicht ungewöhnlich."

(APA)

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