Berufstätige Studierende: Kompromiss in Innsbruck

Studenten, die mindestens 16 ECTS machen und maximal bis zur Mindestlohngrenze verdienen, zahlen laut ÖH keine Gebühren.

Dass berufstätige Studierende ab Herbst nicht mehr von der Studiengebühr befreit sind, stieß auf viel Kritik. An der Uni Innsbruck wurde nun laut Hochschülerschaft ein Kompromiss gefunden: Wer mindestens 16 ECTS pro Studienjahr absolviert und maximal bis zur Mindestlohngrenze (1500 Euro brutto pro Monat) verdient, kann den Erlass der Studienbeiträge beantragen.

„Wer neben dem Studium einer Arbeit nachgehen muss, hat es ohnehin schon schwer genug. Studierende dürfen dadurch keinen Nachteil haben“, sagt die Innsbrucker ÖH-Vorsitzende Johanna Beer. Mehrere Universitäten kündigten nach dem Regierungsbeschluss an, ihren berufstätigen Studenten die Beiträge autonom zu erlassen.

(red.)

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