23.05.2012 18:43 | Meine Presse Merkliste 0
Galerie merken

Studenten-ABC: Ausland, Extra-Geld Partys und Co.


Hinweis: Sie können auch mit den Pfeiltasten Ihrer Tastatur Pfeiltasten durch die Bildergalerie navigieren.
Bild 1 von 26

Ausland

Nichts wie weg! Ein Auslandssemester ist heute so einfach wie nie. Seit 20 Jahren gibt es das Austauschprogramm Erasmus (www.erasmus.at), die Mutigeren gehen mit Joint Study nach Amerika, Asien oder Australien, die Draufgänger organisieren ihren Auslandsaufenthalt überhaupt selbst (eventuell gibt es auch dafür ein Stipendium). Welche Möglichkeiten es gibt, wissen die Uni-Büros für Internationales. Die Gefahr lauert bei der Rückkehr: Wenn einem die Heimat hässlich, das TV-Programm fad und das Leben langweilig erscheint.

Mehr Bildergalerien

Bild: (c) Uni GrazStudiengebühren
Wo man künftig zahlen muss - und wo nicht
Lehrerbildung
Der regionale Wildwuchs
Bild: Lukas KränklStreet Lecture
"TU braucht Budget"
Uni Wien
Studenten besetzen Audimax
Bildung im Bild
Blitzlichter aus dem Bildungssektor
Bild: (c) Luigi CaputoGlas, Glas, Glas
Der Unipark Nonntal
Bild: (c) Roßboth (2), FabryEngagierte Studenten
Helfen, mitgestalten, ein Umdenken bewirken
Studentensparpaket
Der (schmerzfreie) Weg zum Nulldefizit
Die besten Studentenstädte
Wien unter den Top Ten
Millionenspenden
Wer aller Geld für Unis lockermacht
Von Monti bis Van der Bellen
Professoren an die Macht
Zu teuer?
Was die Uni-Chefs verdienen
Bild: (c) FabryBildung 2012
Ein Testjahr mit vielen Fragezeichen
Studentenprotest
''Bildung in Nöten - her mit den Kröten''
Männerlos
Die Top Ten der Frauenstudien
Bild versenden Galerie versenden
Als Gast kommentieren

...oder einloggen um als registrierter Benutzer zu kommentieren (Vorteile dieser Variante)


Mit dem Absenden Ihres Kommentares erklären Sie sich mit den Forenregeln einverstanden.

*... Pflichtfelder

Sicherheitscode
(Was bringt das?)*



Schwer lesbar?
Neuen Code generieren

Verbleibende Zeichen

1 Kommentare
Gast: Studentin
08.10.2011 15:37
0 0

Falsche Info!

"Auch dann gibt es Ausnahmen, etwa Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Berufstätigkeit (Jahreseinkommen über 5128,62 Euro) oder Bezug einer Studienbeihilfe."

Das stimmt nicht mehr! Die meisten Ausnahmeregelungen wurden abgeschafft, weil ja der VfGH diese als verfassungswidrig bemängelt hat.
Berufstätigkeit und Kinderbetreuung sind keine Ausnahmen mehr!