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ÖVP und SPÖ einigen sich auf frühere Inskription

06.02.2012 | 14:02 |   (DiePresse.com)

Die vorverlegte Inskriptionsfrist soll statt der Online-Voranmeldung für erhöhte Planbarkeit sorgen. In Sachen Studienberatung haben sich die Koaltionspartner geeinigt: Ab 2015 soll diese verpflichtend werden.

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Was die verpflichtende Voranmeldung den Universitäten nicht gebracht hat, soll nun die vorverlegte Inskriptionsfrist sicherstellen: Erhöhte Planbarkeit. Nach Gesprächen mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) und der Universitätenkonferenz (Uniko) hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) nun auch die Zustimmung vom Koalitionspartner schwarz auf weiß. Ab heute, Montag, ist eine entsprechende Gesetzesänderung in Begutachtung, wie er in einer gemeinsamen Aussendung mit Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) bekanntgab. Die ursprünglich für Herbst geplante Einführung einer verpflichtenden Studienwahlberatung wird indes aufgeschoben: Nach einem Ausbau der Beratung wird die Verpflichtung erst 2015 rechtsgültig.

Für die Studentenvertreter war die Voranmeldung der "Flop des Jahres", den Hochschulen hat sie aufgrund der Möglichkeit, sich an beliebig vielen Unis für beliebig viele Studien anmelden zu können, keine erhöhte Planbarkeit gebracht. Mit der Zusammenlegung von Voranmeldung und Inskriptionsfrist auf ein gemeinsames, früheres Datum wurde nun eine "prognosestärkere Regelung" vereinbart, so Töchterle. Künftig müssen sich Bachelor- und Diplomstudenten bereits bis 5. September für das Wintersemester bzw. bis 5. Februar für das Sommersemester inskribieren. Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Unis selbst fest, bis zum österreichweit einheitlichen Ende muss aber eine Zulassungsfrist von mindestens acht Wochen bestehen.

Verlängerung der Frist für Einzelfälle

Das Ende der Frist war bisher an jeder Uni unterschiedlich geregelt und lag für das Wintersemester zwischen Ende September und Ende Oktober. Eine Nachfrist (30. November im Wintersemester bzw. 30. April im Sommersemester) gibt es auch bei der Neuregelung, jedoch nur für Einzelfälle, die in einem von ÖH und Uniko miterstellten Katalog festgelegt sind. So erhalten Personen Aufschub, die beispielsweise aufgrund eines Auslandsaufenthalts, von Berufstätigkeit sowie Zivil- oder Präsenzdienst nicht rechtzeitig einen Antrag stellen konnten. Auch wer nach dem 31. August bzw. nach dem 1. Februar von einer gescheiterten Zulassung in einem anderen Studium oder einer nicht bestandenen Studieneingangs- und Orientierungsphase erfährt, kann sich später inskribieren. Die Unis können zusätzliche Ausnahmen für Personengruppen erteilen, wie es in der Aussendung heißt.

Die neue Frist gilt laut Aussendung auch für Studenten aus Drittstaaten, die ihre Unterlagen bisher bis zum 1. September bzw. 1. Februar einreichen müssen. Eine "qualitative Verbesserung" bringt die Änderung laut Aussendung auch für Doktoratsstudenten, die künftig "tagesaktuell zum Studium zugelassen" werden können, "sodass Wartezeiten für Studierende vermieden werden". Auch die Inskription eines Masterstudiums, für das gewisse formale Voraussetzungen erfüllt werden müssen, kann laut Aussendung in der Nachfrist erfolgen.

(APA)

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3 Kommentare
Gast: F & M
06.02.2012 19:51
1 3

ÖVP und SPÖ einigen sich auf frühere Inskription

Widerspricht das nicht der Autonomie unserer Universitäten?

Antworten ozanam
10.02.2012 09:46
0 0

Re: ÖVP und SPÖ einigen sich auf frühere Inskription

Das schlägt dem Fass den Boden aus: politische Parteien (auch wenn es Regierungsparteien sind) einigen sich über Inskriptionsfristen und Studienberatung! Und selbstverständlich wird das dann eine gesetzliche Vorschrift. Vielleicht sollte man auch den Inhalt der Studien detailliert durch gesetzliche Bestimmungen festlegen (z.B. den Wert der Zahl Pi, das war sogar schon einmal da).

Antworten Hannes7
07.02.2012 23:15
2 0

Re: ÖVP und SPÖ einigen sich auf frühere Inskription

Widerspricht das nicht der Autonomie unserer Universitäten
- wenn ihnen vorgeschrieben wird, ob sie Gebühren verlangen dürfen oder nicht?
- wenn sie jeden nehmen müssen?
...

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