Was mit den ÖH-Beiträgen passiert

Nur 15 Prozent der Mittel bleiben bei der Bundesvertretung, der Rest wird von Unis, FH und PH verwaltet.

Alle Studenten an Universitäten, Fachhochschulen (FH) und Pädagogischen Hochschulen (PH) sind Pflichtmitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) und finanzieren diese pro Kopf und Semester mit 16,50 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2010/11 ist die ÖH damit auf Einnahmen von 10,67 Mio. Euro gekommen. Laut der ÖH-Vorsitzenden Janine Wulz (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS) fließt der Großteil der Mittel in Beratungsangebote, Info-Broschüren und in die Aufrechterhaltung der Strukturen (Büros, Aufwandsentschädigungen für Referenten und Sachbearbeiter, administratives Personal etc.) sowie diverse Projekte.

Bei der Bundesvertretung (BV) selbst bleibt jedoch der geringste Teil der Mittel. Ein Teil des Geldes fließt in einen Sozialtopf, dessen Summe vom Wissenschaftsministerium verdoppelt wird. 85 Prozent der ÖH-Beiträge des jeweiligen Hochschultyps müssen dann von der BV an die Uni- bzw. Hochschulvertretungen abgegeben werden. Dabei ist der Sockelbeitrag zwischen Uni- und den PH- und FH-Vertretern unterschiedlich geregelt. So bekommen die Unis einen Sockelbetrag von 30 Prozent des für sie reservierten Kuchenstücks, das sind fast 110.000 Euro, der Rest wird abhängig von der Zahl der Studenten verteilt.

Die ÖH Uni Wien kommt dadurch auf 1,72 Mio. Euro für 2010/11, die Akademie der Bildenden Künste als kleinste Uni (knapp 2.400 Studenten) noch immer auf 130.000 Euro. Bei den FH und PH gibt es indes geringere Grundbeträge, die nach Studentenzahlen gestaffelt sind. Die FH Oberösterreich - mit 9.500 Studenten als größte Fachhochschule - kommt damit auf über 115.000 Euro, die größte PH, die PH Wien mit 4.000 Studenten, auf knapp 45.000 Euro.

Was mit dem Geld geschieht, wird immer mindestens nach dem Vier-Augen-Prinzip entschieden. Bei Rechtsgeschäften, die für die ÖH zu Einnahmen oder Ausgaben von maximal 727 Euro führen, kann der Wirtschaftsreferent gemeinsam mit dem zuständigen Referenten bzw. dem Vorsitzenden der Studienvertretung entscheiden, über Ausgaben bzw. Einnahmen bis zu 1.453 Euro der Wirtschaftsreferent und der Vorsitzende der BV bzw. der jeweiligen Universitätsvertretung (UV). Geht es um mehr als 5.087 Euro, braucht es zusätzlich einen Beschluss des zuständigen UV-Ausschusses, ab 10.174 Euro der UV selbst. In der Bundesvertretung bzw. in großen UV-Vertretungen ab 15 Mandataren können Summen bis zu 7.267 Euro vom Ausschuss beschlossen werden, ab 14.535 ist die UV bzw. BV zuständig.

Ob dabei die Haushaltsvorschriften eingehalten werden, wird von der im Wissenschaftsministerium angesiedelten Kontrollkommission laufend überprüft. Außerdem wird die ÖH vom Rechnungshof (RH) geprüft. Bei seiner letzten Prüfung 2008 äußerte der RH an der studentischen Einrichtung mit zweijährlich wechselnder Führung wenig grundsätzliche Kritik, bemängelte allerdings, dass die ÖH ihren Mitarbeitern "Rauchwaren, Hygieneartikel sowie Lebensmittel" für "wenige 100 Euro" spendiert habe, die "offenkundig der Privatsphäre" zuzurechnen waren.

Allerdings gab es wiederholt Einzelfälle an Unis, wo Studentenvertreter nicht korrekt mit den ÖH-Mitteln umgegangen sind: So wurde etwa 2007 der langjährige Wirtschaftsreferent der ÖH an der Akademie der Bildenden Künste zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er im Lauf der Jahre mindestens 48.000 Euro abgezweigt hatte. 2006 musste die ÖH Uni Linz mehr als 30.000 Euro Schadenersatz an ein Software-Unternehmen bezahlen, weil der Vorsitz von der Österreichischen Studentenunion (ÖSU; gehört zu den Fachschaftslisten, FLÖ) "grob fahrlässig" die Ausschreibungsrichtlinien verletzt hatte. 2004 wurden drei ehemalige ÖH-Funktionäre der AktionsGemeinschaft (AG) an der Uni Graz zu bedingten Haftstrafen verurteilt, weil sie 90.000 Euro für Privatzwecke eingesetzt hatten.

(APA)

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