Studiengebühren: Uni Wien bietet Stundung an

Studiengebuehren Wien bietet Stundung
Studiengebuehren Wien bietet Stundung(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Studenten an der Uni Wien sollen erst Gebühren bezahlen müssen, wenn deren Rechtmäßigkeit feststeht. Damit drohe Nichtigkeit von Prüfungen, warnt die ÖH.

Auch wenn die Uni Wien ab Herbst wieder Studiengebühren von Nicht-EU-Bürgern und Langzeitstudenten einheben will, muss man als Betroffener nicht unbedingt zahlen. Sobald man bei der Zulassung einen Bescheid über die Beitragspflicht verlangt, soll die Zahlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung gestundet werden, erklärte Rektor Heinz Engl im "Standard". Nach Aufhebung der entsprechenden Regelungen haben sich die meisten Unis für autonome Gebühren entschieden, nun drohen Klagen.

Uni muss Gebühren ohnehin rückstellen

Der Senat der Uni Wien hat Ende April diesen Weg beschlossen. Damit legt man es seitens der Uni bewusst auf die von der ÖH bereits angekündigten Klagen an und hofft auf eine Klärung der strittigen Frage durch das Höchstgericht. Da die Uni das Geld bis zur gerichtlichen Entscheidung ohnedies nicht verwenden könne, sondern rückstellen müsse, mache es keinen Unterschied, ob die Gebühren bezahlt oder gestundet würden, erklärte eine Sprecherin des Rektorats.

Die Uni sieht die Möglichkeit zur Stundung vor allem für jene Studierende, die selbst den Rechtsweg beschreiten wollen. Sonst empfiehlt die Uni allen zahlungspflichtigen Studenten den Studienbeitrag zunächst zu entrichten. Sollte sich der VfGH gegen die Studienbeiträgen aussprechen, würde das Geld zurückerstattet.

Weil bei einer Vielzahl von Klägern hohe Verfahrenskosten auf die Uni zukommen würden, hat der Senat seinen Beschluss entsprechend angepasst. Demnach will die Uni "sollten wir verlieren, die Verordnung rückwirkend aufheben, und jeder Studierende bekommt das Geld zurück", so der Rektor.

Aus dem Wissenschaftsministerium heißt es, dass die Kostenfrage kein großes Risiko darstellt. Es wird zudem darauf verwiesen, dass Verfassungsrechtler Heinz Mayer zurückgewiesen hat, dass die Verfahrenskosten ein Vielfaches der Studienbeiträge ausmachen werden.

ÖH: Nichtigkeit von Prüfungen drohen

Kritik an der Möglichkeit zur Stundung der Gebühren kommt von der ÖH. "Da hat Rektor Engl die Rechnung ohne das Gesetz gemacht", so ÖH-Vorsitzende Janine Wulz (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS) unter Berufung auf das Universitätsgesetz. Dieses sehe vor, dass die Fortsetzungsmeldung zum Studium unwirksam ist, solange die allfälligen Studienbeiträge nicht eingelangt seien. "Rektor Engl fordert damit Studierende indirekt auf, das Risiko des Zulassungsverlusts einzugehen", warnen die Studentenvertreter. Dadurch würde die Nichtigkeit von Prüfungen bis hin zum Verlust der Zulassung des Studiums und Exmatrikulation drohen.

(APA/Red.)

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