WU hebt wieder Studiengebühren ein

Keine Studiengebuehren Klagenfurt
Keine Studiengebuehren Klagenfurt(c) EPA (Marcus F�)
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"Langzeitstudenten" und Studenten aus einem Nicht-EU-Land müssen an der Wiener Wirtschaftsuni ab dem Herbst wieder zahlen. Die Uni Klagenfurt spricht sich gegen Studiengebühren aus.

"Langzeitstudenten" und Studenten aus einem Nicht-EU-Land werden an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien ab dem kommenden Wintersemester wieder Studiengebühren in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester zahlen müssen. Das hat der WU-Senat am Mittwoch mit 16 zu zehn Stimmen beschlossen. Damit führt die WU wie die Uni Wien jene gesetzliche Gebührenregelung autonom wieder ein, die zuletzt vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden war.

Ab Herbst müssen damit Studenten, die aus einem Nicht-EU-Land kommen oder die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben, Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro zahlen. Das betrifft voraussichtlich rund 15 Prozent aller WU-Studenten. Der Großteil der Studenten bleibt damit gebührenfrei.

Widersprüchliche Rechtsgutachten

Ob die Unis im Rahmen ihrer Autonomie Studiengebühren überhaupt einheben dürfen, ist derzeit allerdings unklar. SPÖ und ÖVP sind sich darin nicht einig und haben einander widersprechende Rechtsgutachten vorgelegt. Die Politik zwinge damit "die Universitäten, die auf die Beiträge nicht verzichten können, aufgrund ihres Nicht-Handelns nun dazu, Gebühren ohne Rechtssicherheit einzuheben", bemängelte die WU in einer Aussendung. "Wir befinden uns in der undankbaren Situation ein Risiko einzugehen, weil es seitens der Verantwortlichen keine rechtliche Klarheit gibt", ärgerte sich Rektor Christoph Badelt: "Wieder einmal müssen Gerichte bemüht werden, damit Bewegung in Österreichs Hochschulpolitik kommt - ein Ausdruck der Lähmung in unserer Bildungspolitik."

Ziel der Universitäten sei es, mit Hilfe von Musterklagen beim VfGH rasch Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen herbeizuführen, hieß es weiter. So lange Rechtsunsicherheit herrsche, könne das eingenommene Geld nicht nachhaltig in die Verbesserung der Lehre investiert werden, sondern müsse für Rückzahlungen bereitgehalten werden. Sollte der VfGH zum Erkenntnis kommen, dass die autonome Studiengebührenregelung verfassungswidrig ist, wird die WU alle eingelangten Studienbeiträge ausnahmslos rückerstatten, kündigte Badelt an. Eine Klage der Studenten sei dafür keine Voraussetzung.

Gebürhen auch an Uni Wien und TU Graz

An der größten Hochschule des Landes, der Uni Wien, wurde bereits Ende April vom Senat die Einhebung von Studiengebühren in Eigenregie ab Herbst fix gemacht, auch an der Technischen Universität (TU) Graz müssen die Studenten dann zahlen. An der Technischen Universität (TU) Wien, der Akademie für Bildende Kunst, der Uni für Angewandte Kunst, den Musik-Unis Wien und Graz, der Kunst-Uni Linz, der Medizin-Uni Innsbruck und an der Montanuniversität in Leoben wird das Studium im Wintersemester dagegen kostenlos sein - hier verzichteten die Rektorate auf einen Antrag an den Senat bzw. wurde ein solcher vom Senat abgelehnt.

Am 15. Mai wird an der Uni Salzburg, am 16. Mai an der Uni Graz und am 30. Mai an der Veterinärmedizinischen Uni in Wien über Studiengebühren abgestimmt. An einigen Unis ist der Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht fix.

(APA/Red.)

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