Uni Wien: Erste Klagen gegen autonome Studiengebühren

Wien Erste Klagen gegen
Wien Erste Klagen gegen(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Obwohl noch keine Zahlscheine, für die kürzlich beschlossenen autonomen Studiengebühren verschickt wurden, sieht sich die Uni Wien bereits mit den ersten Klagen konfrontiert.

Noch bevor jene Unis, die ab Herbst in Eigenregie Studiengebühren einheben werden, die Zahlscheine verschickt haben, sehen sie sich bereits mit ersten Klagen konfrontiert: Ende der Woche werden zwei Studenten der Uni Wien Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen, berichtet die Tageszeitung "Österreich" (Dienstagausgabe). Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH), die die Kläger finanziell unterstützt, kündigt an, dass noch Individualbeschwerden von Studenten weiterer Unis folgen werden.

Bisher wurde an der Uni Wien, der Wirtschaftsuniversität und der Technischen Uni Graz vom Senat beschlossen, dass künftig Studenten, die die Mindeststudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben, und Nicht-EU-Bürger wieder 363,36 Euro pro Semester zahlen müssen. An sieben weiteren Unis steht die Entscheidung über den Antrag der Rektorate auf autonome Einhebung von Studiengebühren noch aus.

Die Zahlungsaufforderungen der Unis werden zwar erst im Juni in den Postkästen der Studenten landen. Mittels Individualbeschwerde wollen die klagenden Studenten gemeinsam mit der Bundes-ÖH und lokalen Hochschülerschaften allerdings schon davor beim VfGH gegen die Studiengebühren Beschwerde einreichen.

Formale Hürden bei Individualantrag hoch

Ein Individualantrag kann dann beim VfGH eingereicht werden, wenn eine Einzelperson meint, von einem Gesetz oder einer Verordnung aktuell, unmittelbar und direkt betroffen zu sein. Allerdings sind die formalen Hürden für einen Individualantrag sehr hoch. Ab dem Zeitpunkt, wo die Beschwerde eingeht, dauert ein Verfahren beim VfGH durchschnittlich acht bis neun Monate. "Wir werden uns bemühen, in der Frage der Studiengebühren rasch zu entscheiden. Aber der Hinweis sei gestattet, dass die Politik lange Zeit gehabt hätte, auf unsere Entscheidung vom Sommer 2011 zu reagieren", so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth zur APA.

Zusätzlich können Studenten dann aktiv werden, wenn die Zahlungsaufforderung einlangt: Dabei müssten Studenten beim Rektorat einen Antrag auf Erlassung eines Bescheids stellen, gegen den sie dann beim Senat berufen können. Der Senat muss dann innerhalb weniger Wochen zu einer Entscheidung kommen. Diese wiederum kann innerhalb von sechs Wochen beim VfGH angefochten werden. Dieser muss dann überprüfen, ob die Festschreibung autonomer Studienbeiträge in der Uni-Satzung verfassungswidrig ist oder nicht.

(APA)

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