Neuerliche Niederlage für den Ende April vom Universitätsrat abberufene Rektor der Uni Klagenfurt, Heinrich C. Mayr: Er ist mit seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Wie ein Sprecher des Gerichts Sprecher erklärte, wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt, weil "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg" bestanden habe. Die Causa wird nun dem Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet.
Mayrs Anwalt wollte geprüft haben, ob bei dem Abberufungsverfahren Grundrechte des Rektors verletzt worden seien. In der Begründung zur Ablehnung steht, dass von einer Entscheidung "die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist". Die in der Beschwerde angeführten Rechtsverletzungen wären "zum erheblichen Teil nur die Folge einer - allenfalls grob - unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes".
Anlass: Freizeitzentrum für Uni-Angehörige
Mayr wurde im Februar 2006 zum Rektor bestellt, die Funktionsperiode des der Informatikers hätte regulär bis März 2014 gedauert. Dass es Probleme zwischen Uni-Rat und Rektor gibt, wurde im November vergangenen Jahres öffentlich. Schon länger gab es einen schwelende Konflikt um die richtige Führung der Uni. Schließlich betrieb Mayr trotz Ablehnung des Uni-Rats ein Freizeitzentrum für Uni-Angehörige.
Im November verhinderte Mayr seine Abberufung vorerst mit einem "aufsichtsbehördlichen Verfahren" im Wissenschaftsministerium. Dort sah man allerdings keinen Grund, einzuschreiten, daher konnte der Universitätsrat das Verfahren fortsetzen.
Interimistisch ist derzeit Friederike Wall Rektorin der Universität, die Nachbesetzung wurde ausgeschrieben. Bis wann eine Entscheidung fällt, ist derzeit noch offen.
(APA/Red.)
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