Experten: Faire Wahl wird ausgehöhlt

(c) APA (Gert Eggenberger)
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Künftig kann man ohne große Formalregeln per Brief votieren. Auch der Wahlbetrug wird dadurch attraktiver. Das E-Voting der Studenten könnte sogar verfassungswidrig sein, warnt Ex-VfGH-Chef Karl Korinek.

Wien. Heute, Donnerstag, beschließt das Parlament Vereinfachungen bei der Briefwahl. Bei der Europawahl im Juni muss nicht mehr Ort und Zeit der Stimmabgabe angegeben werden. Damit waren nämlich mehrere Bürger bei der Nationalratswahl überfordert. Überdies übernimmt der Staat nun die Portokosten. Doch Experten haben zahlreiche Bedenken gegen die Wahlrechtsentwicklung der letzten Jahre:

1. Wählen ist auch nach Wahlschluss möglich

Weiterhin darf die Briefwahlkarte auch nach dem Schließen der Wahllokale bei den Behörden ankommen. Es reicht, wenn sie acht Tage nach dem eigentlichen Urnengang einlangt. Das ermöglicht es, erst nach dem Bekanntwerden der Hochrechnung sein Kreuzerl zu machen und taktisch zu wählen.

Freilich: Mit seiner Unterschrift soll der Wähler bestätigen, dass er vor Schließen der Wahllokale votiert hat. Doch das lässt sich nicht kontrollieren. Der Startschuss für Trickser fiel bereits 1990: Damals musste man vorgeben, zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland zu sein. Dann durfte man (per nach Wahlschluss eingelangtem) Brief votieren. Ein Poststempel aus dem Ausland war nicht nötig. Bei der Nationalratswahl 2008 war erstmals die Briefwahl im Inland zulässig. Man musste aber den Zeitpunkt der Stimmabgabe festhalten. Diese Hürde fällt nun.

2. Das geheime Wahlrecht ist in Gefahr

Heinz Mayer, Dekan der Wiener Jus-Fakultät, nennt ein Beispiel: Ein Unternehmer könnte anordnen, dass alle Mitarbeiter vor seinen Augen die „richtige“ Partei bei der Briefwahl ankreuzen. Auch der ehemalige Verfassungsgerichtshof-Präsident Karl Korinek macht im Gespräch mit der „Presse“ kein Hehl daraus, dass er bei der Briefwahl „ein bisschen Angst“ hat. Korinek erinnert an die Volksabstimmung der Nazis über den Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich. Damals gab es zwar das Recht auf eine geheime Wahl, aber keine Pflicht dazu. Das führte dazu, dass Leute, die auf das geheime Wahlrecht bestanden, gleich als verdächtig galten.

3. Die Anonymität des Wählers ist ungesichert

Grundsätzlich werden die Stimmzettel zwar so ausgezählt, dass eine Rückverfolgung zum Absender nicht möglich ist. Jedoch: Es kann bei der Post oder bei der Wahlbehörde auch schwarze Schafe geben – und schon geht die Anonymität flöten. Viele Bürger beschwerten sich etwa bei der Nationalratswahl, dass am für den Stimmzettel vorgesehenen Kuvert groß das Wort Wahlkarte stand. Auch Name und Unterschrift des Wählers sind auf dem Kuvert für den Postler zu sehen. Ein Postbeamter, der es mit dem Briefgeheimnis nicht so genau nimmt, kann also das Kuvert öffnen – und nachsehen, wie sein alter Erzfeind, Herr Müller, gewählt hat. Und die Unterschrift des Herrn Müller kennt er praktischerweise nun auch.

4. Manipulationen sind leichter möglich

In diesem Punkt bestehen weniger bei der Briefwahl als beim E-Voting Bedenken. Und der Weg dorthin ist nicht mehr weit. Bei der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) im Mai kommt das Wählen per Computer zum ersten Mal zum Einsatz. Jedoch: „Es muss jemanden geben, der das System beherrscht. Und der kann im großen Stil manipulieren“, warnt Mayer. E-Voting ist für ihn ein „Hirngespinst“.

5. E-Voting bei ÖH-Wahl: Aufhebung droht

Die Briefwahl bei Parlamentswahlen ist im Verfassungsrang abgesichert – und damit rein rechtlich nicht zu beanstanden. Rechtlich fragwürdig ist aber das E-Voting bei der ÖH-Wahl. Korinek warnt: Dieses könnte verfassungswidrig sein.

Denn in der Verfassung steht, dass die Organe der Selbstverwaltungskörper – darunter fällt die ÖH –„nach demokratischen Grundsätzen“ zu bilden sind. Korinek vertritt die Meinung, dass die geheime Wahl ein „demokratischer Grundsatz“ ist. Nun wird beim E-Voting der Wähler zwar vom Computer aus erklären müssen, dass er geheim abstimmt. Bleibt die Frage, ob diese Selbsterklärung ausreicht. Klären müsste dies nach einer Wahlanfechtung der Verfassungsgerichtshof.

Summa summarum plädiert Korinek für ein Ende der Briefwahl im Inland. Hier würden die Gefahren die Vorteile überwiegen, resümiert der einstige Präsident des Höchstgerichts.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.02.2009)

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