ÖH-Wahlen: Keine Briefwahl mehr bei Wiederholung

BP-WAHL: SCHADHAFTE WAHLKARTE
BP-WAHL: SCHADHAFTE WAHLKARTE(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Wahlrechtsänderung wurde am Mittwoch im Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen - nur die FPÖ stimmte nicht dafür.

Eine Wahlrechtsänderung wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen - aber noch nicht für die großen Bundeswahlen, sondern für die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Angesichts der Wahlkartenprobleme bei der Hofburg-Stichwahl wurde jedoch die Briefwahl bei Wiederholungswahlen gestrichen.

Mit der mit breiter Mehrheit - nur ohne die FPÖ - beschlossenen Novelle wird überdies ein vorgezogener Wahltag für berufsbegleitende Studien und duale Studiengänge eingeführt, um die Wahlbeteiligung zu stärken. Ferner wird ein Mindestalter festgelegt: Aktiv wahlberechtigt sind nur ordentliche ÖH-Mitglieder, die am Stichtag das 14. Lebensjahr vollendet haben, passiv wahlberechtigt ist man mit Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Außerdem soll die Verwendung der ÖH-Beiträge künftig transparenter werden. Jahresvoranschlag und Jahresabschluss samt dem schriftlichen Ergebnis einer Wirtschaftsprüfung müssen in Zukunft auf der Homepage der ÖH veröffentlicht werden.

(APA)

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