Rot-Weiß-Rot-Card: Nationalrat beschließt Erleichterungen

Nationalrat beschließt Bildungsteilzeit
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Die Novelle erleichtert Fach-und Schlüsselkräften aus Nicht-EU-Staaten die Antragstellung. Auch eine Bildungsteilzeit wurde beschlossen.

Der Nationalrat hat am Donnerstag ein Bündel von neuen Gesetzen beschlossen. Erleichterungen für besonders qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten bringt eine Novelle zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Das Team Stronach stimmte gemeinsam mit SPÖ und ÖVP dafür, die anderen Oppositionsparteien waren dagegen. Sie kritisierten, dass das Ziel, verstärkt Fach- und Schlüsselarbeitskräfte nach Österreich zu holen, nicht erreicht worden sei. Auch SPÖ und ÖVP räumten ein, dass weitere Verbesserungen nötig seien.

Die Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz erleichtert Fach-und Schlüsselkräften die Antragstellung auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte: Sie müssen ihn nicht mehr selbst im Ausland stellen, sondern der Arbeitgeber kann für sie in Österreich einreichen. Bestimmte Inhaber einer Niederlassungsbewilligung bekommen eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", also unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Gelten soll das etwa für Drittstaatsangehörige, die über die Familienzusammenführung kamen, oder gut integrierte Ausländer nach zwei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.

Arbeitnehmer mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis bzw. "Befreiungsschein" werden in die Rot-Weiß-Rot-Karte übergeführt. Ausländischen Künstler bekommen eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Außerdem wird das Auslaufen der siebenjährigen Übergangsfrist (Anfang 2014) für Bulgaren und Rumänen umgesetzt: Diese EU-Bürger brauchen dann keine arbeitsmarktbehördliche Bewilligung mehr.

Bildungsteilzeit wird eingeführt

Beschlossen wurde am Donnerstag auch die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit, während bei der Bildungskarenz künftig auch für den Besuch von universitären Kursen Prüfungsnachweise erbracht werden müssen. Etabliert wird außerdem ein Fachkräftestipendium für Arbeitslose bzw. Personen, die höchstens mittlere Qualifikation aufweisen und sich beruflich umorientieren wollen.

Bildungsteilzeit

Wer mit seinem Arbeitgeber Bildungsteilzeit vereinbart, kann seine Arbeitszeit mindestens um ein Viertel und höchstens auf die Hälfte reduzieren. Der Betreffende muss aber zumindest zehn Stunden die Woche arbeiten und seinen Job schon seit sechs Monaten ausüben.

Zusätzlich zum aliquoten Lohn erhalten Arbeitnehmer ein Bildungsteilzeitgeld von täglich 0,76 Euro pro reduzierter Arbeitsstunde, also knapp 440 Euro bei einer Reduktion um 19 Wochenstunden. Die Bildungsteilzeit kann für mindestens vier Monate und höchstens zwei Jahre vereinbart werden, eine Stückelung innerhalb eines Vierjahreszeitraums ist ebenso möglich wie ein - einmaliger - Wechsel von Bildungsteilzeit zur Bildungskarenz.

Während der Bildungskarenz erhalten Arbeitnehmer künftig nur mehr Weiterbildungsgeld, wenn sie zuvor mehr als geringfügig beschäftigt waren. Außerdem sind künftig auch für den Besuch universitärer Studien Leistungsnachweise zu erbringen.

Beendet wird mit der Sitzung auch das jahrelange Ringen um ein neues Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz. Vorgesehen ist ein Vier-Augen-Prinzip in der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung. Ebenfalls auf der Tagesordnung finden sich eine höhere Entschädigung für Opfer von Verbrechen sowie die Möglichkeit, Familienbeihilfe direkt an junge Menschen ab 18 auszuzahlen, wenn diese noch in Ausbildung sind.

(APA)

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