Bildungsgeld: Die Anwärter werden nicht weniger

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Weiterbildung(c) Erwin Wodicka - wodicka@aon.at (Erwin Wodicka - wodicka@aon.at)
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Seit Juli werden Bildungsteilzeit und -karenz neu angeboten. Für wen sie geeignet sind, wie sie funktionieren – und was dabei zu beachten ist.

Weiterbildung kostet meist Geld – und immer Zeit. Um mehr berufstätigen Menschen das Lernen zu ermöglichen, erweiterte das AMS im Juli sein Unterstützungsprogramm durch die Bildungsteilzeit, bei der bewährten Bildungskarenz gab es kleine Adaptierungen, etwa die Nachweiserbringung auch bei einem Uni-Studium. So sollte Missbrauch ausgeschlossen werden.

1 Wie wurden Neuerungen und Anpassungen angenommen? Wer hat sie genutzt?

Wer nun vermutete, diese Neuerung habe die Anträge minimiert – es hätte also zahlreiche Schmarotzer gegeben, die ihre Bildungskarenz als nette Auszeit genutzt haben –, hat sich geirrt. Jedenfalls sagt das Beate Sprenger vom AMS zum Thema Bildungskarenz neu, die im Juli in Österreich eingeführt wurde. „Wir konnten keine Minderung der Anträge feststellen.“

Auch die seit damals neu bestehende Bildungsteilzeit werde „sehr gut angenommen. Es gibt zahlreiche Anfragen und dementsprechende Beratungen.“ Die genauen Zahlen dazu sollen ab Oktober vorliegen, Sprenger schätzt die Nachfrage aber auf „mindestens einige hundert. Wenn man bedenkt, dass neue Dinge oft Zeit brauchen, sich zu etablieren, ist das insgesamt doch eine beachtliche Entwicklung.“ Genutzt haben sie vor allem Einkommensschwächere, die durch den nur teilweisen Entfall des Lohnes eine bessere Lebensqualität aufrechterhalten konnten. Sie eignet sich auch gut für laufende Fortbildungen oder modulare Weiterbildungen.

2 Wie funktioniert die Bildungsteilzeit?
Welche Varianten sind möglich?

Die neue Möglichkeit zur Weiterbildung sieht vor, dass die Arbeit während der Weiterbildung nur zum Teil ruht. So kann die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent herabgesetzt werden. Auch Varianten für Teilzeitbeschäftigte sind möglich. Die Mindestarbeitszeit muss aber zehn Wochenstunden betragen, die Geringfügigkeitsgrenze darf nicht unterschritten werden. „Die Teilzeit dauert insgesamt zwei Jahre und kann innerhalb von vier Jahren konsumiert werden“, erklärt Sprenger. „Dabei können die 24 Monate am Stück genommen oder innerhalb der vier Jahre verbraucht werden. Jeder einzelne Teil muss aber mindestens vier Monate dauern.“

Eine praktische Ausbildung darf dabei nur im Ausnahmefall beim selben Arbeitgeber absolviert werden. Grundvoraussetzung ist außerdem, dass man vor Antrag auf eine Bildungsteilzeit mindestens sechs Monate beschäftigt war. In Saisonbetrieben gelten aber Sonderregelungen.

3 Wie hoch ist das Bildungsteilzeitgeld? Ist es an Nachweise gebunden?

Das Bildungsteilzeitgeld wird täglich berechnet, und zwar 0,76 Euro für jede Stunde, um die die Normalarbeitszeit verringert wird. In einem Monat mit 30 Tagen und Arbeitszeitreduktion von 50 Prozent auf 20 Stunden würden also 456 Euro ausbezahlt werden. Die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen muss nachgewiesen werden. Für ein Hochschulstudium etwa ist nach jeweils sechs Monaten ein Prüfungsnachweis über zwei Semesterwochenstunden oder vier ECTS-Punkte vorzulegen.

4 Was ist bei der Bildungskarenz zu beachten? Wie hoch ist das Bildungsgeld?

Auch hier muss ein mindestens sechsmonatiges Arbeitsverhältnis vorausgegangen sein und Arbeitslosenversicherungspflicht bestanden haben. „In Saisonbetrieben genügen nun aber drei Monate“, so Sprenger. Die Karenz dauert insgesamt zwölf Monate und kann innerhalb von vier Jahren absolviert werden – am Stück oder in Teilen von mindestens zwei Monaten. Das Weiterbildungsgeld orientiert sich am fiktiven Arbeitslosengeld, beträgt aber mindestens 14,53 Euro täglich. Der erwähnte Leistungsnachweis an Unis beläuft sich auf vier Wochenstunden/acht ECTS-Punkte pro Semester. Wird die Karenz innerhalb von zwei Monaten beendet, muss das Weiterbildungsgeld zurückbezahlt werden.

5 Lassen sich Bildungskarenz und -teilzeit kombinieren?

Eine Kombination ist möglich. Dazu kann in einem Zeitraum von vier Jahren einmal zwischen den Varianten gewechselt werden – dabei kommt es zu einer wechselseitigen Kürzung mit dem Umrechnungsschlüssel eins zu zwei. Sprenger: „Die beiden Geldbeträge werden aufeinander angerechnet, ein Tag Weiterbildungskarenz entspricht dabei zwei Tagen Bildungsteilzeitgeld.“ Auf jeden Fall sollte man es sich „gut überlegen und sich beraten lassen, denn ein Wechsel ist nicht rückgängig zu machen“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2013)

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