Wie Unternehmen schnell zu ihrem Recht kommen

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Aktenberge(c) Clemens Fabry
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Wiens Bedeutung als Schiedsort wächst – vor allem für den mittel- und osteuropäischen Raum. In Krems beschäftigt sich daher ab März 2015 ein neuer Masterlehrgang mit International Dispute Resolution.

Immer mehr Unternehmen tragen ihre Konflikte nicht vor öffentlichen Gerichten aus. Lösungen finden sie lieber vor Schiedsgerichten. Der Wiener Rechtsanwalt und Schiedsrechtsexperte Christian Konrad nennt einige der Beweggründe der Unternehmer:

• Schiedsverfahren sind eininstanzlich. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

• Die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

• Die Schiedsrichter entscheiden in der Sache und sorgen für ein vollstreckbares Urteil.

• Der Verfahrensablauf ist praxisfreundlicher. Konrad nennt als Beispiel ein Bauprojekt. Während Gerichtsverfahren meist zu einem Baustopp führen, bringen Schiedsverfahren in der Regel schnelle Entscheidungen und verursachen so weniger zusätzliche Kosten.

• Und die Parteien können sich Verfahren und die Person des Schiedsrichters selbst aussuchen.

Praxisnahe Ausbildung

Wegen der Praxisrelevanz der Schiedsverfahren und weil Wien als Schiedsort seit Jahren auch international anerkannt ist, startet die Donau-Universität Krems in Zusammenarbeit mit Konrad & Partners Rechtsanwälte im März 2015 das berufsbegleitende Masterstudium International Dispute Resolution. In Europa, sagt Konrad, gebe es nur wenige vergleichbare LL.M.-Programme. Im Unterschied zu viersemestrigen Lehrgängen in England oder der Schweiz konzentriert sich die Kremser Ausbildung stark auf den mittel- und osteuropäischen Raum. Zielgruppe sind an Dispute Resolution interessierte Juristen, Rechtsanwälte, Konzipienten oder Wirtschaftsjuristen. Für sie hat Konrad zahlreiche Praxistipps parat.

• Schiedsvereinbarungen müssen rechtswirksam vereinbart werden. Was banal klingt, sorgt mitunter für erhebliche Probleme. Umgekehrt müssen die Vereinbarungen so weit formuliert sein, dass der Streitgegenstand auch umfasst ist.

• Wer eine Schiedsvereinbarung eingeht, sollte sich Gedanken über den Sitz des Gerichts machen: „Der Ort hat Konsequenzen, etwa wenn es um die Aufhebung des Spruchs geht“, sagt Konrad. In Österreich ist seit Jahresbeginn der Oberste Gerichtshof als einzige Instanz dafür zuständig. Der zeitintensive dreigliedrige Instanzenzug im Aufhebungsverfahren wurde beseitigt.

• Die Vertragspartner müssen klären, ob sie ein institutionelles Verfahren etwa vor der Internationalen Handelskammer in Paris oder am Vienna International Arbitral Centre abwickeln wollen. Oder ob sie ein Ad-hoc-Verfahren wünschen, bei dem sie selbst den organisatorischen Rahmen besorgen.

• Ebenfalls im Vorfeld ist zu überlegen, in welcher Sprache Verfahren geführt werden sollen. (mhk)

Tipp 1: Masterlehrgang International Dispute Resolution, Start: März 2015; Infos: www.donau-uni.ac.at/dispute

Tipp 2: In Wien findet kommende Woche die

ELSA Law School on Dispute Resolution

statt und in diesem Rahmen die Diskussion „From Backpack to Briefcase“ (Donnerstag, 19.30 Uhr, Juridicum, Eintritt frei); Infos: www.elsa-wien.org/law-school/

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2014)

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