Kein Recht auf Copy and paste

Recht unter der Lupe
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Urheberrecht. Rechtsfragen rund um eigene und fremde Werke werden durch die digitale Verbreitung komplexer – für Juristen ebenso wie für Unternehmer, Medienmitarbeiter, Lehrer und Schüler.

Darf der berühmt gewordene Kommentatorenschrei „Tor, Tor, Tor, Tor, Tor, Tor! I wer' narrisch!“ zum Klingelton werden? Ist das Lied „Happy Birthday“ Allgemeingut? Hat ein Affe, der mit der Kamera eines Fotografen ein Foto von sich schießt, ein Urheberrecht auf das Bild? So skurril solche Fragen erscheinen mögen, alle waren bereits Gegenstand eines Rechtsstreits.

In Fällen wie diesen schafft es das Urheberrecht in die Medien. Sonst wird es eher als trockene Materie wahrgenommen. Auch am heutigen Welttag des Buches und des Urheberrechts, am 23. April, gilt traditionell dem Buch mehr Aufmerksamkeit als den Rechten seiner Autoren. Für Aufsehen sorgt das Urheberrecht vor allem dann, wenn es spektakulär nicht eingehalten wird. So waren es Urheberrechtsverletzungen in der Dissertation des früheren deutschen Verteidigungsministers, die letztlich dessen Rücktritt auslösten. Zum rechtlichen Dauerbrenner ist auch die Festplattenabgabe auf Speichermedien geworden, die der Handel beim Verkauf etwa von PCs, Smartphones, Speicherkarten und USB-Sticks an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten hat. Aus der vom EuGH festgelegten Privatkopiervergütung ergeben sich jedenfalls für Christian Handig, den Urheberrechtsexperten der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV), in Österreich wie in der EU die derzeit brisantesten Rechtsstreitigkeiten. „Es werden zahlreiche sehr harte und intensive Auseinandersetzungen, vor allem zwischen Konzernen und Verwertungsgesellschaften geführt.“ Weniger kostspielig, dafür besonders häufig seien Fälle, in denen es um Bildrechte gehe, etwa wenn Fotos einfach auf eine Website übernommen würden, ohne die Urheber zu nennen oder eine Lizenz erworben zu haben, sagt Handig, der in der Rechtsberatung der Wirtschaftskammer oft mit solchen Fällen befasst ist. Bei einer der wenigen Weiterbildungsveranstaltungen für diesen Bereich, dem ÖBl-Seminar (benannt nach der Zeitschrift „Österreichische Blätter für den gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht“), sei kürzlich ein ganz anderer Geltungsbereich des Urheberrechts thematisiert worden: Landkarten, die laut einem Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs als urheberrechtlich geschützte Datenbanken aufgefasst werden können.

Nur wenige Spezialisten

Fortbildungen zum Thema Urheberrecht wären also dringend gefragt, sind laut Handig aber dünn gesät, da auch die Zahl der darauf spezialisierten Juristen nicht sehr groß sei. Er selbst habe sich aus persönlichem Interesse in diese Materie eingearbeitet. „Die Herausforderung ist dabei, dass sich österreichisches, europäisches und internationales Recht überschneiden und oft bei einem Sachverhalt verschiedenste Rechte gleichzeitig zu berücksichtigen sind“, so Handig.

Ein akademischer Lehrgang, in dessen Curriculum Urheberrecht ein fixer Bestandteil ist, ist der zweisemestrige Universitätslehrgang Informations- und Medienrecht der Universität Wien. Laut Programm-Manager Martin Zuccato wird der Lehrgang zum Großteil von Rechtsanwaltsanwärtern frequentiert, jedoch auch von Rechtsanwälten sowie Mitarbeitern in Rechtsabteilungen, Behörden oder Unternehmen.

Weiters bietet die Universität Wien ein Wahlpflichtmodul zum Urheber- und Medienrecht an, das kompakt innerhalb einer Woche durchgeführt wird. Im Wahlpflichtmodul wird in einer Kleinstgruppe der Stoff intensiv diskutiert und praxisnah abgehandelt. Das Wahlpflichtmodul können auch Absolventen als Update besuchen. „Es trägt dazu bei, das Netzwerk zwischen Studierenden und Absolventen zu pflegen“, sagt Zuccato.

Seminare für Unternehmer

Der Jurist Bernhard Sebl unterrichtet Urheberrecht beim Wifi-Managementforum. Für Personen, die das Thema im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit betrifft, die also Werke unterschiedlichster Art von anderen Personen für Firmenzwecke nutzen möchten, sei insbesondere die Übertragung der Verwertungsrechte interessant, so wie etwa die Unterscheidung zwischen Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht. Für Personen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, gehe es beispielsweise um Fragen der Verwendung von Unterlagen im Unterricht oder des Zitatrechts, aber auch um die rechtskonforme Verwendung von Bildern. „Die größte Überraschung für die Teilnehmer ist immer wieder die Erkenntnis, dass nicht alles, was sich im Netz befindet, frei von Rechten anderer Personen oder Unternehmen ist. Tatsächlich wissen viele nicht, dass das, was man etwa Internet findet, nicht einfach mit Copy and paste übernommen werden sollte“, so Sebl. Ein grundlegender Rat des Experten: sich immer wieder auf eine der Zielsetzungen des Urheberrechts zu besinnen, nämlich den Respekt gegenüber der Informationsquelle oder dem Schöpfer des geschützten Werks, das man für eigene Zwecke verwenden will.

Medienrecht immer wichtiger

„Urheberrechtliche Kenntnisse sind gerade im Bereich der digitalen Medien von steigender Bedeutung, Probleme damit von zunehmender Häufigkeit“, ergänzt Heinz Häller, der an der FH St. Pölten dieses Thema unterrichtet. Dort werden Fragen des Urheberrechts an den Departments Medien und Digitale Technologien sowie Medien und Wirtschaft behandelt.

Kurse zum Urheberrecht finden sich auch im Angebot diverser Landesabteilungen des Wifi, etwa in der Wifi-Werbe-Akademie oder im Kurs Urheberrecht und Schule des Wifi Wien, wo es um die Verwendung von Zitaten und Kopien, den Einsatz von Filmen im Unterricht oder die Gestaltung von Schulwebsites geht. Ebenso bieten Veranstalter wie die Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS) Seminare zum Urheberrecht und zum Medienrecht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2016)

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