Den Bildungsweg ebnen

Studentin lernt für ihr Studium
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Prinzipiell muss persönliche Weiterbildung auch selbst bezahlt werden. Aber es gibt eine Reihe von Institutionen, die dabei unter die Arme greifen.

Wissen ist unbezahlbar, aber Weiterbildung kann teuer sein. So müssen Teilnehmer an Universitätslehrgängen oder Masterprogrammen oft einen mittleren bis höheren fünfstelligen Betrag auf den Tisch legen. Günstiger kommen all jene, die sich für einen Zertifizierungskurs entscheiden. „Dieser kostet in der Regel nur ein paar hundert Euro“, heißt es aus dem Postgraduate Center der Universität Wien. Auch Lehrgänge an Weiterbildungsinstituten sowie Seminare, Workshops und Trainings haben bezüglich der Kosten ein recht breites Spektrum – sind aber so gut wie nie gratis. Manchmal trägt der Dienstgeber einen Teil der Kosten, aber meistens zahlen die Studierenden die Weiterbildung aus der eigenen Tasche. Dann ist guter Rat bei der Finanzierung gefragt. Wobei es etwa für Postgraduate-Studierende laut Postgraduate Center der Universität Wien eine Reihe von Förderstellen und -möglichkeiten gibt, oftmals sogar von Seiten der Universitäten. So gibt es beispielsweise an der Universität Wien im Rechtsbereich ein Stipendium. Die Donau-Universität Krems wiederum stellt für zahlreiche Studiengänge Teilstipendien aus eigenen Budgetmitteln zur Verfügung. Daneben gibt es Stipendien für einzelne Universitätslehrgänge der Donau-Universität Krems, die von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden oder für die Förderungsansuchen an diverse Fördergeber gerichtet werden können. Teilstipendien, die durch externe Sponsoren gefördert werden, gibt es aber auch für einige Universitätslehrgänge an der MedUni Graz sowie an anderen Weiterbildungseinrichtungen. Übrigens: Auch die „Presse“ vergibt in Kooperation mit verschiedenen Universitäten immer wieder Stipendien MBA-Lehrgänge und ander Kurse.

Finanzielle Unterstützung gibt es oftmals auch von den Alumni Verbänden: So erhalten beispielsweise Alumni-Club-Mitglieder der Universität Wien sowie der Medizinischen Universität Wien bei einigen Universitätslehrgängen Rabatt.

Von EU bis zum Bundesland

Aber auch Institutionen wie etwa die EU mit Erasmus+, der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), die Arbeiterkammer sowie die einzelnen Bundesländer fördern unter gewissen Bedingungen Weiterbildungsmaßnahmen. Die österreichischen Bausparkassen sind ebenfalls auf den Weiterbildungszug aufgesprungen: sie bieten zum einen Bildungsdarlehen an. Kurskosten sowie alle anderen mit der Weiterbildung zusammenhängenden Kosten können aber seit 2005 auch mithilfe eines Bausparvertrages finanziert werden, sagt Charlotte Harrer, Sprecherin der s Bausparkasse. Wie beim Verwendungszweck Bauen kann das angesparte Kapital auch vor Ablauf der Laufzeit für Bildungszwecke ohne Verlust von Zinsen und Prämien entnommen werden.

„Steht die Fortbildung in Zusammenhang mit dem bereits ausgeübten Job, dann kann man die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen“, sagt Wolfgang Piribauer, Partner des Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsunternehmen TPA. Trägt der Dienstgeber einen Teil der Kosten, kann er diese als Betriebsausgaben absetzen. Gleiches gilt im übrigen für Selbstständige. Der Arbeitnehmer wiederum kann Kurs- und Studiengebühren sowie alle anderen damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben wie Reisekosten, Bücher und so weiter als Teil der Werbungskosten geltend machen. „Das muss aber im Jahr der Zahlung passieren“, sagt der Steuerberater. Wichtig sei auf alle Fälle die genaue Dokumentation, auch für den Fall, dass das Finanzamt die Ausgaben doch herausstreiche. „Dann sollte man Beschwerde einlegen“, rät Piribauer. Denn sobald man eine exakte Darstellung der Ausgaben ans Finanzamt übermittelt habe, habe man gute Chancen, dass diese im zweiten Anlauf tatsächlich anerkannt würden.

Auszeit und Geld für Angestellte

Eine andere Form der Unterstützung für Weiterbildungswillige ist die Bildungskarenz. Sie ermöglicht Arbeitnehmern, die zumindest sechs Monate im Betrieb sind, sich bis zu einem Jahr vom Dienstgeber freistellen zu lassen, um sich weiterbilden zu können – ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Während dieser Zeit erhält der Karenzierte vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Wer nicht ganz aus dem Job aussteigen will, der kann mit dem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren vereinbaren. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit können auch anteilsmäßig kombiniert werden.

Web:www.grants.at
http://bildungsfoerderung.bic.at/foerderungen
www.foerderkompass.at

www.kursfoerderung.at
www.erwachsenenbildung.at
www.erasmusplus.at
www.ams.at/_docs001_infoblatt_bildungskarenz.pdf

(Print-Ausgabe, 26.11.2016)

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