Eine Anlegerin wird zur Gänze entschädigt. Die Erste Group hätte als Hauptgläubiger über finanzielle Situation der Alpine Bescheid wissen müssen, argumentiert der Richter.
Das Urteil macht 7500 Alpine-Anlegern Mut. Die Erste Bank muss einer Anlegerin, die Anfang 2012 Anleihen des später insolvent gewordenen Baukonzerns Alpine gezeichnet hatte, ihr Investment von 8000 Euro zurückzahlen. Das rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen, über das das Wochenmagazin "Format" berichtet, begründet Richter Andreas Horvath so: " Es ist schwer vorstellbar, dass die Erste Bank Gruppe erst durch Medienberichte von den vom Alpine-Konzern erwirtschafteten Verlusten Kenntnis erlangte." Die Bank hätte demnach als Hauptgläubiger über die finanziellen Verhältnisse des Baukonzerns früher Bescheid wissen müssen.
Die Erste Group bekräftigte, dass ihr die schlechte wirtschaftliche Lage der Alpine tatsächlich erst im Oktober 2012 bekannt gewesen sei. Bei dem Urteil handle es sich keinesfalls um ein "Musterurteil", aus dem man Schlüsse auf andere Fälle ableiten könne. Dennoch bekommen viele geschädigte Anleger durch dieses Urteil Auftrieb. Etwa 100 Anleihe-Investoren werden durch den Wiener Anwalt Wolfgang Haslinger vertreten. Die Erste Bank habe die Papiere sehr massiv vertrieben, so Haslinger.
(APA)