Terrorismus - ein versicherbares Risiko?

APA/dpa/Federico Gambarini
  • Drucken

Die heimische Versicherungsbranche hält 2003 200 Millionen Euro im Österreichischen Terrorpool parat.

9/11 schuf in vielen Köpfen eine historische Zäsur, gab George Bush den Anlassfall für seinen „War on Terror“ und verschob die Architektonik der internationalen Geopolitik für immer. In den Nachwehen der Anschläge auf das New Yorker World Trade Center kam es aber auch in vielen Geschäftsbranchen zu einer Neustrukturierung. So etablierten sich in den Jahren nach 2001 weltweit Versicherungspools, die im Fall eines Terrorakts für Sachschäden einsprangen, die Versicherer wie Rückversicherer nicht mehr selbst schultern wollten oder konnten. Auch die heimische Versicherungsbranche hält seit Anfang 2003 200 Millionen Euro im Österreichischen Terrorpool parat. Jeder Schadensfall ist bis zur Höhe von fünf Millionen Euro gedeckt. Versichern lassen sich alle Sachschäden auf österreichischem Boden, sei es an Haus, Wohnung oder Betrieb. Ausgenommen davon sind Haftpflicht, Rechtsschutz- und Transportversicherungen. „Schlagend“, so Carolina Burger, Pressesprecherin der Uniqa Österreich, „wird die Poolgrenze etwa bei einem Anschlag auf das Shopping Center Süd.“ Hier bekäme dann jeder Versicherungsnehmer, sprich jeder im Einkaufszentrum geschädigte Betrieb, bis zu fünf Millionen Euro ausgezahlt. Das könnte schon einmal an der 200-Millionen-Euro-Grenze kratzen. Sind diese aufgebraucht, werden die Geschädigten nur mehr aliquot befriedigt.

Staat außen vor

Bei Auslaufen des Terrorpools, erzählt dessen Vorsitzender und Chef der Grazer Wechselseitigen, Othmar Ederer, habe man sich noch um eine höhere Deckungssumme bemüht. Der Staat hätte, wenn es nach der Versicherungsbranche gegangen wäre, mit weiteren 600 Millionen Euro haften und so eine viermal so hohe Deckung möglich machen sollen. Ähnliche Modelle, bei denen Staatshaftungen zum Tragen kommen, gibt es beispielsweise in Deutschland, den Niederlanden, Spanien oder Großbritannien. Doch die Gespräche mit dem Finanzministerium scheiterten bereits 2003. „Es liegt im Ermessen des Staates, wofür er sich verantwortlich erklärt. Und hier hat sich der Zugang bis heute nicht geändert“, so Ederer. Auch nach den aktuellen Anschlägen von Paris gibt es keine Pläne, an dem österreichischen Poolmodell herumzudoktern oder dieses aufzustocken. „Wir gehen nicht von einem massiven Anstieg an Terrorwellen aus, die gegen Sachen in Österreich gerichtet sind“, stellt Ederer klar. Auf internationaler Ebene, vor allem im Fall stärker in den Krieg gegen den sogenannten Islamischen Staat involvierter Staaten, sei die Lage aber eine andere.

Doch der Terrorpool umfasst ausnahmslos Sachschäden auf heimischem Boden, bietet also nur begrenzten Schutz. So drängt sich die Frage auf: Wie können österreichische Versicherungsnehmer für sich und andere im Ablebensfall – sei es am Heimatort, sei es auf Dienst- oder auch Urlaubsreisen – versicherungsrechtlich vorsorgen?

Entscheidend ist der Ort

Das hängt konkret davon ab, wo sich der Todesfall ereignet. „Wenn jemand privat nach Paris gefahren und dort bei den Anschlägen zu Tode gekommen wäre, hätte der volle Deckungsschutz gegriffen“, stellt Mathias Frisch, Lebensversicherungsexperte bei der Wiener Städtischen klar. Sowohl Risiko- als auch Ablebensversicherungsmodelle greifen ebenso bei Terrorakten auf österreichischem Boden. Anders liegen die Dinge, wenn sich der Versicherte privat in ein Krisengebiet und damit aktiv in Gefahr begibt. Wenn das österreichische Außenministerium für dieses Land eine Reisewarnung ausgibt, fällt der Versicherungsschutz weg, sagt Carolina Burger: „Der Grund ist einfach. Bei Rückholungs- und Überführungsfällen arbeiten wir mit Assistance-Dienstleistern zusammen, die sich weigern, in diese Gebiete zu reisen.“

Auch Frisch von der Wiener Städtischen betont: „Ein Kriegszustand, egal, ob in Syrien oder in Österreich, ist nicht versicherbar.“ Er wird standardmäßig in den Verträgen der Versicherer wie Rückversicherer ausgeschlossen. Allerdings können Unternehmen, die Geschäfte in Krisengebieten betreiben, in Einzelfällen temporären Versicherungsschutz für ihre entsandten Dienstnehmer beantragen. Das sei beispielsweise bei den Bundesheereinsätzen auf den Golanhöhen der Fall gewesen. Als weiteres typisches Beispiel nennt Frisch den Mineralölsektor in Libyen: Hier wird regional differenziert und je nach Einstufung der Terrorgefahr für den konkreten Landstreifen das Okay gegeben. Doch Frisch relativiert: „Ich bin seit zehn Jahren hier tätig, und mir ist noch kein solcher Schadensfall bekannt geworden – Gott sei Dank.“ [ iStockphoto]

Was Sie beachten sollten bei . . . Versicherungen gegen Terror-Risken

Tipp 1

Sachschäden. Bei Abschluss einer Sachversicherung – ausgenommen sind Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Transportversicherungen – bei den 23 österreichischen und drei ausländischen teilnehmenden Gesellschaften – werden Schadensleistungen bis zu fünf Millionen aus dem österreichischen Versicherungspool für Terror-Risken erbracht.

Tipp 2

Urlaub. Bei privaten Auslandsreisen hängt die Haftung im Todesfall des Versicherten vom Reiseziel ab. Hat das Außenministerium für dieses eine Reisewarnung ausgesprochen, ist der Versicherungsschutz gemindert oder gar nicht gegeben – im Fall einer Reise nach Syrien wäre das laut Mathias Frisch von der Wiener Städtischen etwa zurzeit der Fall.

Tipp 3

Dienstreise. Unternehmen können bei Versicherungen um temporären Versicherungsschutz für ihre in Krisenregionen entsandten Arbeitnehmer anfragen. Die Uniqa wie auch die Wiener Städtische wiegen hier das regionale Risiko im Einzelfall ab und entscheiden auf dieser Basis über die Versicherbarkeit eines Auslandseinsatzes.

Tipp 4

Krieg. Der Kriegszustand ist von Erst- wie auch von Rückversicherern standardmäßig als nicht versicherbarer Fall in ihren Verträgen ausgeschlossen. Im Fall eines Krieges wäre es somit unmaßgeblich, ob sich der Sach- oder Personenschaden in Österreich oder im Ausland – etwa im derzeit umkämpften Syrien oder im Irak – ereignet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.12.2015)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.