19.05.2013 09:52 Merkliste 0

Gesundheit: VfGH kippt Apothekenregelung

25.07.2012 | 18:17 |   (Die Presse)

Für Gemeinden mit nur zwei Kassenvertragsärzten dürfen keine Sonderregelungen gelten, sagen die Höchstrichter. Wie viele Hausapotheken das VfGH-Erkenntnis im Jahr 2014 betreffen wird, ist schwer abzuschätzen.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/Apa/Ib. Öffnet eine Apotheke in einer Gemeinde, in der es nur zwei oder drei praktische Ärzte mit Kassenvertrag gibt, müssen diese ihre Hausapotheke binnen drei Jahren schließen. Zu dieser Entscheidung kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und kippte damit einen Teil der Hausapothekenregelung.

Bisher war es nämlich so: Nur in Gemeinden mit drei Kassenvertragsärzten galt die Dreijahresfrist für die Schließung, wenn eine neue Apotheke eröffnete. Anders in Gemeinden mit zwei praktischen Ärzten: Haben diese ihre Hausapotheke vor 2006 eingeführt, mussten sie die Apotheke erst nach zehn Jahren schließen. Diese Sonderregelung verstößt aber gegen den Gleichheitsgrundsatz, es besteht keine sachliche Rechtfertigung dafür, so die Höchstrichter. Da aber manche Ärzte „unangemessen plötzlich“ getroffen sein könnten, tritt die Aufhebung erst am 31.Dezember 2013 in Kraft.

In den Gemeinden, in denen es zum Zeitpunkt des Apothekenkonzessions-Antrags zwei Kassenvertragsärzte gab, müssen also alle Hausapotheken binnen drei Jahren eingestellt werden. Nichts ändert sich hingegen für Gemeinden mit nur einem Kassenarzt: Dort darf in der Regel ohnehin keine öffentliche Apotheke errichtet werden.

Wie viele Hausapotheken das VfGH-Erkenntnis im Jahr 2014 betreffen wird, ist schwer abzuschätzen, heißt es aus der Österreichischen Apothekerkammer. Würde die Regelung allerdings heute außer Kraft treten, wären fünf Gemeinden und neun ärztliche Hausapotheken betroffen.

Den Chef der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger, dürfte diese Nachricht allerdings nicht erfreuen: Er plädierte erst in der Vorwoche im Bundesrat für mehr Hausapotheken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

16 Kommentare
0 0

so!

mit elga wurde ja der mist schon abverkauft... dank des weisen ministers sind nur auslaender z8u schaden gekommen, die justiz vertuscht wie immer...

Kein Gebietsschutz für Apotheken und Ärzte!

Im Gegenzug Werbefreiheit für beide.

Selbes für Notare.

0 0

Re: Kein Gebietsschutz für Apotheken und Ärzte!

Haben Sie sich schon einmal überlegt wofür Apotheken und Ärzte werben?
In aller Regel für Zaubermedizin und Zaubermittel.
Sehe Sie sich diie Webseiten von Apotheken an. Sehen Sie sich die Webseiten von Ordiantionen an.
Das Mittelalter, die Steinzeit der Medizin und Pharmazie feiert fröhliche Urständ!

Gast: Landbader
26.07.2012 09:36
7 5

Gleichheitsgrundsatz

Bei Pensionen sind jahrzehntelange Übergangsregeln bis zum einheitlichen Pensionsalter für Männer und Frauen kein Problem, bei Ärzten zählt Vertrauensschutz nichts, da können wir schon froh sein wenn der VfgH uns nichteimal 1 ein halb Jahre gewährt. Erwerbsfreiheit scheint auch sehr einseitig für Apotheker nur dann gegeben sein, wenn Monopol und Gebietsschutz gewährleistet isind. Dabei zeigt gerade die Schweiz dass dispensiernde Ärzte doppelten Nutzen haben: Für Patienten einfacher, für Krankenkassen billiger, weil ohne Apothekenmonopol die Handelsspannnen einbrechen....

Re: Gleichheitsgrundsatz

Und sie finden es nicht bedenklich wenn Sie als Arzt gleichzeitig auch Apotheker sind, und mit einer Verschreibung Ihren eigen Umsatz steigern? Und wie einfach sich Pharma-Muster sich an den Patienten bringen lassen etc? Ich bin mir nicht sicher, ob es bei den Regelungen (die es eigentlich überhaupt nicht bräuchte, die Patientenversorgung ist in jedem Fall gesichert) nicht ausschließlich um Einkommen geht! Nichts ist lukrativer als eine Arztpraxis mit angeschlossener Apotheke....

Antworten Antworten Gast: landbader
26.07.2012 14:55
6 2

Re: Re: Gleichheitsgrundsatz

Allgemeine jahrzehntel lange Erfahrung der zahlenden Sozialversicherung ist, dass dispensierende Ärzte um ca 20% weniger Medikamentenkosten verursachen als solche ohne Hausapotheke. Wäre das nicht so gäbe es schon seit vielen Jahren keine Hausapothekenführende Ärzte mehr.

Und natürlich ist es auch in der Stadt nicht besonders Patientenfreundlich wenn man mit einem akuten Leiden nach dem Arzt auch noch einen Apotheker suchen gehen muss, auch wenn das Apotheker für das non plus ultra der Heilmittelversorgung halten. Die 50% der Heilmitttelkosten die die Sozialversicherung für die Arzneimitteldistribution zahlt ist halt der Preis fürs Apothekenmonopol.

1 4

Re: Re: Re: Gleichheitsgrundsatz

Haben Sie auch 8 (in Worten acht) Laufmeter Pantoprazole auf Lager? Habe Sie auch Simvastine von 15 (in Worten fünfzehn) Herstellern auf Lager. Sehen Sie Sie haben nur jeweils 1 (in Worten eine) Firma auf Lager und nur die die ihnen die größten Naturalrabatte per Vertreter vom Auto ins Regal schaufeln.

Bizze halten Sie doch nicht ihre Mitmenschen für dämlich!!!!

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: international_
31.07.2012 18:47
0 1

Re: Re: Re: Re: Gleichheitsgrundsatz

erstens hat der patient nicht viel von den 8 laufmetern - ihm genügt ein richtiges präparat und zweitens greift wohl auch der apotheker dort wo er selbst entscheiden kann im zweifelsfall zu dem produkt, bei dem er mehr verdient, weil ihm der vertreter nr ins regal schaufelt - oder?.

0 0

Re: Re: Re: Re: Re: Gleichheitsgrundsatz

ES gibt in Österreich keinen Generikatausch! Sie haben das Recht und der Apotheker hat die Pflicht genau das Präparat von genau der Firma entsprechend der Verordnung abzugeben.
Punkt!
Und wenn in einer Apotheke das nicht gemacht wird, dann können Sie ordentlich Stunk machen.
Merke: Dein Mitmensch muss nicht unbedingt so handeln, wie sie es gewohnt sind!

Re: Re: Re: Re: Gleichheitsgrundsatz

Dafür braucht man nicht 30 Meter durchs Lokal, vorbei an unzähligen Glasvitrinen, laufen bis man ganz hinten bei der Theke angelangt ist.

0 0

Re: Re: Re: Re: Re: Gleichheitsgrundsatz

Das sind 8 Schubladen mit 1 Meter Tiefe.

Gast: Gemanedama
26.07.2012 06:46
5 1

Hoffentlich auch umgekehrt

Um dem Gleichheitsgrundsatz zu folgen, muß dann eine öffentliche Apotheke natürlich auch wieder zusperren, wenn es plötzlich statt zwei, nur noch einen Kassenvertragsarzt in einer Gemeinde gibt.

Antworten Gast: Grummelbart2
26.07.2012 09:02
0 1

Re: Hoffentlich auch umgekehrt

Arhem... Nein...?

Erstens sind die Apotheken - soweit mir bekannt - nur an die Einwohnerzahlen gekoppelt, nicht an die vorhandenen Ärzte.

Zweitens ist die Einstellung einer Hausapotheke (die einen Zusatzverdienst für Ärzte darstellt) nicht vergleichbar mit der Einstellung eine Apotheke (die den gesamten Verdienst des Apothekers darstellt).

Soll das Gesetz

den Österreichern medizinische Versorgung garantieren, oder ein paar Interessensgruppen ihre Pfründen?


1 0

Re: Soll das Gesetz

Das Gesetz soll jedem Österreiche in angemessener Entfernung seine Versorgung, auch am Lande, garantieren. Eine Versorgung per Paketdienst oder per Post - drei Tage später, oder in 20 und mehr Kilomertern Entfernung ist nicht das Ziel!

Re: Soll das Gesetz

Arztpraxen ohne Hausapotheke werden in entlegenen Landgemeinden wirtschaftlich oft uninteressant und werden dann eben geschlossen!

Schlagzeilen Gesundheit