Nicht des Geldes, sondern der Sicherheit wegen“, riet Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz vor wenigen Tagen, sollten zusatzversicherte Patienten künftig Privatspitäler meiden und lieber die Dienste öffentlicher Krankenhäuser in Anspruch nehmen.
Die Lawine, die damit losgetreten wurde, war gewaltig. Klinikbetreiber, Ärzte und Interessenvertreter wiesen den gar nicht subtilen Vorwurf, nicht-staatliche Spitäler seien für Patienten mehr Risiko als Heilanstalt, empört zurück. Rücktrittsaufforderungen an die seit 1. Juli amtierende Ex-Gemeinderätin der Grünen inklusive. Von sieben spektakulären Einzelschicksalen auf die Qualität einer ganzen Branche zu schließen sei „falsch, unseriös, demagogisch und politisch motiviert“, polterte der Fachverbandsobmann der Privatspitäler, Julian Hadschieff.
Was beide Seiten nicht sagen: Für die Inhaber von knapp einer Million Sonderklasse-Versicherungen in Österreich gibt es bis heute keine einzige Anlaufstelle, die die gebotenen Leistungen von privaten und öffentlichen Spitälern transparent und nachvollziehbar gegenüberstellt. Es existieren jedoch Indikatoren, die zumindest Rückschlüsse auf die Qualität der jeweils gebotenen Leistungen zulassen. Für Patienten sind diese jedoch kaum zu finden. Einer dieser Werte ist die sogenannte Transferrate. Sie misst den Anteil der Patienten, die – aus welchen Gründen auch immer – nach Eingriffen in ein anderes Spital verlegt werden mussten. Der von Pilz indirekt erhobene Vorwurf, Private würden sich bei Operationen regelmäßig „überheben“ und den dadurch in eine schwierige Lage geratenen Patienten an eine öffentliche Spezialklinik weiterleiten, steht angesichts der vorhandenen Daten auf wackeligen Beinen. Lediglich 1,26 Prozent aller Privatspitalpatienten werden derart weitergereicht. Innerhalb des öffentlichen Sektors ist diese Rate mit 2,63 Prozent mehr als doppelt so hoch.
Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, sollten Patienten aber wissen, dass Österreichs Spitäler in sogenannte Standard-, Schwerpunkt- und Zentralkrankenhäuser eingeteilt sind. Standardhäuser verfügen meist nur über grundlegende Einrichtungen wie Chirurgie und Innere Medizin. Sie dienen der Basisversorgung. Schwerpunkthäuser hingegen spezialisieren sich auf bestimmte Fächer und bündeln in diesen Kompetenzen. Nur Zentralkrankenhäuser wie das Wiener AKH können aufgrund ihrer Größe auf praktisch allen Gebieten Höchstleistungen erbringen. Das bedeutet: Die meisten privaten Häuser können und dürfen eine Vielzahl von hochkomplexen Operationen gar nicht anbieten.
Aufenthalt als Indikator. Zum Vergleich mit anderen Ländern verwenden Gesundheitspolitiker und -experten auch gerne die durchschnittliche Verweildauer in Krankenhäusern als Messwert für die Güte der erbrachten Leistungen. Je kürzer der Aufenthalt, desto besser (und komplikationsfreier) war die OP – und desto effizienter funktioniere das System. Ein trauriges Zeugnis für Japan, das mit 19,8 Tagen die Liste anführt. In Deutschland sind es 8,6, in Tschechien 8, in Schweden 4,6 Tage. Österreich markiert mit 5,9 Tagen im Gesamtschnitt einen guten Wert.
Vergleicht man jedoch öffentliche und private Spitäler direkt, sind Unterschiede zu erkennen. Insbesondere bei kleineren Eingriffen können Privatpatienten zum Teil deutlich früher entlassen werden als Patienten der „Holzklasse“. Die Entfernung von Mandeln etwa dauert für sie im Schnitt über zwei Tage. Privatpatienten gehen im Normalfall bereits nach einer Nacht wieder nach Hause. „Ein Indiz dafür, dass diese Häuser sehr ordentlich arbeiten“, meint Walter Ebm, Geschäftsführer der Wiener Privatklinik Ges.m.b.H. Die andere Interpretationsmöglichkeit, dass nämlich private Häuser Patienten möglicherweise zu früh entlassen, hält er für unwahrscheinlich. „Wir stehen im Wettbewerb und haben einen Ruf zu verlieren.“ Allerdings fällt in diesem Zusammenhang doch auf, dass stationäre Maßnahmen ohne direkte Eingriffe, etwa Chemotherapien, in privaten Häusern im Schnitt deutlich länger brauchen (bis zu 145 Prozent). Das könnte einen alten Vorwurf bestätigen, nämlich dass Privatspitäler manchmal auch gerne mehr am Patienten dienstleisten, als es nötig ist. Nicht unbedingt zum Vorteil des Betroffenen, der Versicherung und letztlich aller Prämienzahler.
Lauter Argumente, die Patientenanwältin Pilz wenig beeindrucken. Sie habe von ihren Äußerungen „nichts zurückzunehmen“. Vielmehr präzisiert sie nun ihre Kritik. In einer Privatklinik ist die Behandlung auf den Belegarzt, der sich im Spital mit seinen Patienten einmietet, zentriert. Dieser sei zusammen mit seinen „Erfüllungsgehilfen“ rechtlich für seine Patienten verantwortlich. Das Klinikpersonal müsse im Notfall zwar einschreiten, oft fehle es aber an der Infrastruktur für Intensivbehandlungen, um bei schwerwiegenden Komplikationen kompetent handeln zu können. Pilz: „Gemeindespitäler sind in der Regel besser ausgestattet und auf derartige Vorfälle vorbereitet.“ Daten über Aufenthaltsdauer, Transfer- und Komplikationsraten sind, wie sie sagt, kaum zu liefern. In vielen Fällen würden sich nämlich Ärzte nach Komplikationen mit ihren Patienten vergleichen und Stillschweigen vereinbaren, so Pilz.
Eine Praxis, die Frau K. im Gespräch mit der „Presse am Sonntag“ nicht bestätigen kann. Im Kern, sagt sie, sei an Pilz' Kritik aber durchaus etwas dran. Sie selbst brachte als Patientin der Sonderklasse in einem bekannten Wiener Privatspital ihr zweites Kind zur Welt.
Als sich die Wunde des Kaiserschnitts vor dem Pfingstwochenende entzündete, wagte vom anwesenden Notpersonal niemand, K.'s Ärztin aus dem Kurzurlaub zu holen. Es dauerte deshalb ein paar Tage, bis man wegen K.'s Antibiotika-Unverträglichkeit das passende Medikament fand und die Beschwerden in den Griff bekam. Zumindest oberflächlich. Ein paar Wochen später musste sie nämlich doch noch nachoperiert werden, und zwar in der öffentlichen Rudolfstiftung. „Dort hatte ich das Gefühl, dass immer entscheidungsbefugtes Personal da war“, sagt K. heute. Trotzdem würde sie jederzeit wieder in die Privatklinik gehen. Der Komfort, sich den Arzt selbst aussuchen zu können, sei einfach mit nichts zu vergleichen.
Standardisiertes Messverfahren. Das schlägt sich offensichtlich in der Zufriedenheit der Patienten nieder. Eine Ahnung davon gibt der letzte verfügbare Bericht der Patientenanwaltschaft. Pilz-Vorgänger Konrad Brustbauer behandelte 2010 genau 2506 Geschäftsfälle. Nur 15 davon, das sind 0,6 Prozent, betreffen jene Häuser, die nur über Zusatzversicherungen oder Barzahlung abrechnen. Systemische Mängel sehen wohl anders aus.
Wirklich handfest und für jedermann greifbar wird die Messung von Qualitätsunterschieden in öffentlichen und privaten Spitälern, zu denen auch eine ganze Reihe an sogenannten gemeinnützig-privaten Häusern gehört, die von nichtstaatlichen Trägern betrieben, aber über die allgemeine Gesundheitsvorsorge abgerechnet werden, erst in den nächsten Monaten. Bereits vor eineinhalb Jahren startete die Bundesgesundheitskommission das Projekt AIQI, was für Austrian Inpatient Quality Indicators steht. Auf Deutsch: Mithilfe eines standardisierten Messverfahrens kommt es erstmals und bundesweit zu einer einheitlichen Messung der Ergebnisqualität. Momentan werden die Ergebnisse des ersten Berichtsjahres zusammengestellt.
Ein endgültiges Fazit über die Analyse von Parametern wie zum Beispiel Sterbehäufigkeit, Komplikationen oder Operationstechniken liegt noch nicht vor. Aber: Es lassen sich für die aktuelle Debatte bereits erste Rückschlüsse ziehen. Nachdem die strengen Damen und Herren des Projektteams die Rohdaten gesammelt und ausgewertet hatten, wurde jedes Spital auf statistische Auffälligkeiten hin untersucht. Wurde eine solche entdeckt, schickte man ein Team zu einem sogenannten Peer Review los. Schon heute ist jedoch bekannt, dass in keinem Privatspital ein ebensolches Verfahren notwendig war. Da statistische Ausreißer sowohl nach unten als auch nach oben möglich sind, bedeutet das nun genau genommen, dass privat geführte Häuser mitten im Durchschnitt liegen.
Und selbst die laut Pilz systemimmanent vorhandenen Mängel der Branche seien zu widerlegen. Das sagt zumindest der Geschäftsführer des bekanntesten Wiener Privatspitals, dem Rudolfinerhaus. In solchen Kliniken, meint Gerhard Pöttler, seien neben den Belegärzten nämlich auch jene Notfallmediziner für die Patienten verantwortlich, die zum Stammpersonal gehören und damit für alle Betten zuständig sind. Die Zweiklassenmedizin in Österreich zu leugnen, sei jedenfalls „Unsinn“. Von zwei Klassen könne schon allein deshalb die Rede sein, weil es die Allgemeinklasse- und Sonderklassepatienten gibt. Was nicht unbedingt einen qualitativen Unterschied in der medizinischen Behandlung bedeute. „Wer aber keine langen Wartezeiten vor Operationen haben will, mehr Wert auf Service und Pflege legt, leistet sich eine Zusatzversicherung und geht ins Privatspital.“
Fehlende Transparenz. Wobei sich privater und öffentlicher Sektor, wenn sie in direkter Konkurrenz zueinander stehen, gegenseitig zu Höchstleistungen anspornen. Der Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer verweist auf Deutschland, wo vor einigen Jahren vergleichbare Qualitätsberichte eingeführt wurden. „Und siehe da, Privatspitäler mit Öffentlichkeitsauftrag schnitten besser ab.“ Die Folge war eine ganze Reihe von Qualitäts- und letztendlich Effizienzsteigerungen bei der Konkurrenz. Eine Praxis, die dem Experten hierzulande noch fehlt.
Ja, sagt Pichlbauer, in Sachen Qualitätssicherung hätten hierzulande die privaten den öffentlichen Häusern einiges voraus. Genutzt werden die Daten jedoch fast ausschließlich intern. „Was Transparenz im Gesundheitssystem betrifft“, so Pichlbauer, „ist Österreich eine Wüste.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.09.2012)
















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