Mensdorffs Schloss wird vorerst nicht beschlagnahmt

Mensdorffs Schloss wird vorerst
Mensdorffs Schloss wird vorerst
  • Drucken

Das OLG schickt das Wiener Landesgericht im Vorfeld des Geldwäsche-Prozesses gegen den Lobbyisten zurück an den Start.

Schloss Luising von Alfons Mensdorff-Pouilly wird vorerst nicht beschlagnahmt. Zwar hob das Oberlandesgericht (OLG) laut einer Mitteilung vom Montag die Entscheidung des Landesgerichts Wien als erste Instanz auf, das den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Veräußerungsverbot abgelehnt hatte. Zugleich trug das OLG dem Landesgericht für Strafsachen aber auf, noch einmal zu entscheiden. Dabei gelte es zu berücksichtigen, wie hoch die Erlöse aus der angenommenen Straftat im Verhältnis zum Wert des Schlosses seien, schrieb das OLG.

Die Staatsanwaltschaft will ein Veräußerungsverbot für Mensdorffs Anwesen im Burgenland im Grundbuch verankert haben, damit bei einer Verurteilung potenziell unrechtmäßig erworbenes Vermögen nicht dem Zugriff des Staates entzogen werden kann. Laut OLG wurden die Vermögenswerte dabei mit 12,6 Millionen Euro beziffert - dies ist der Betrag, den Mensdorff laut Anklage zwischen 2000 bis 2008 unter Zwischenschaltung von Briefkastenfirmen von BAE Systems erhalten und zum Zwecke der Bestechung eingesetzt haben soll. Hintergrund des Begehrs der Ankläger ist der 2011 verschärfte Abschöpfungsparagraf.

Nach Ansicht des OLG ist in der Causa allerdings "die Rechtslage vor dem 1.1.2011 maßgeblich", wurde am Montag festgehalten. Und nach dieser Rechtslage könne als Basis für eine Beschlagnahme nur jener Betrag gelten, der quasi den "Erlös" oder "Lohn" aus der mutmaßlichen Straftat darstelle - nicht aber sämtliche Beträge, die vom Angeklagten verschleiert oder verborgen werden sollen.

Der Wert von Schloss Luising müsste also mit jenem Betrag gegengerechnet werden, den Mensdorff für angeblich illegale Handlungen bekommen haben soll, nicht aber mit dem Gesamtwert der angeblich verteilten Gelder. Und dabei müsse eine "Überbesicherung" vermieden werden. Der Haken dabei: Weder der Immobilienwert noch die Höhe der allfälligen Bereicherung seien bekannt, wie OLG-Sprecher Reinhard Hinger zur APA sagte. Dem Landesgericht wurde daher aufgetragen, noch die "erforderlichen Informationen" zu erheben "und dann noch einmal zu entscheiden".

Ab Mittwoch zu entscheiden hat das Gericht den Geldwäsche-Prozess selbst. Die Verhandlung gegen Mensdorff-Pouillly ist neben jener gegen den früheren ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser das zweite Aufsehen erregende Korruptions-Verfahren des Herbstes. Zentraler Vorwurf der Anklage gegen den "Grafen" ist, er habe - von BAE Systems Millionen zu Bestechungszwecken erhalten, um damit Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Rüstungskonzerns zu beeinflussen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.