Fertighäuser: Einfach zum Mitnehmen?

Planung, Ausstattung, Sonderwünsche: Auch beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses vom Hersteller gilt es einiges zu beachten – und selbst in die Hand zu nehmen.

Hingehen, aussuchen, einziehen – ganz so einfach ist es dann doch nicht, wenn man sich für ein Fertigteilhaus entscheidet. Denn manche Dinge gilt es auch dann zu regeln, wenn man auf die konventionelle Bauweise verzichtet.


Das Darunter
Ein solides Fundament braucht jedes Haus. Weshalb man sich vor dem Kauf eines Fertigteilhauses darüber schlaumachen muss, was der ins Auge gefasste Grund und Boden braucht, um als gute Basis für das Haus zu dienen. „Dabei gibt es natürlich auch Hilfe von den Anbietern, und ein Berater schaut sich den Grund meist auch vor Ort an“, betont Christian Murhammer, Geschäftsführer des Österreichischen Fertighausverbandes. „Aber darüber, ob der Grund eine Baueignung aufweist, was darunter ist – beispielsweise ein hoher Wasserstand, felsiger Untergrund oder auch Kontaminierungen –, sollte man sich bei der Gemeinde im Vorfeld genauso informieren wie über etwaige Vorschriften, was zum Beispiel die Dachformen angeht.“ Ist der Grund geeignet, muss der angehende Fertighausbauherr einige Dinge sicherstellen. „Im Regelfall sind alle Leistungen vom Aushub über die Anschlüsse bis zu den Zufahrtswegen Sache des Bauherrn“, erklärt Daniel Gruber, Juniorchef und Prokurist von Vario-Haus, wobei diese auch über den Hersteller zusätzlich beauftragt werden können.

Ein wenig mehr zu bedenken gibt es dann, wenn das Haus auf einem Hanggrundstück errichtet werden soll. „Meist ist das erste Geschoß eines Hanghauses ein halbes Kellergeschoß, und da sind wir als Verband der Meinung, dass alles, was unter der Erde gebaut wird, in konventioneller Bauart sinnvoll ist“, Murhammer. Bei den mobilen Fertighäusern, die sich kombinieren und auch umsiedeln lassen, sieht das wieder etwas anders aus: „Da lassen sich durchaus Lösungen finden, weil man ja auch zwei Module übereinanderstellen kann“, so Oliver Pesendorfer, Geschäftsführer von McCube.


Das Darauf
Blumige Namen gibt es für Hausmodelle genau wie für alle anderen Produkte. Im Fertighausbereich sorgt aber eine europaweit einzigartige Norm in Österreich – die Ö-Norm 2310 – dafür, dass die Käufer bei den verschiedenen Ausbaustufen sicher sein können, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind. Grundsätzlich gibt es drei Varianten: das Ausbau-, das belagsfertige und das schlüsselfertige Haus. „Im Ausbauhaus müssen alle bauphysikalisch heiklen Aspekte von der Statik über den Brand- und Schallschutz bis zur Dichtheit der Gebäudehülle sichergestellt sein“, erklärt Murhammer. „Diese Kernthemen sind für Unternehmen, die die Ansprüche der Ö-Norm erfüllen, nicht delegierbar. Darüber hinaus sind in dieser Variante neben der Gebäudehülle nur die Zwischenwände, die Geschoßdecken und die Elektroverrohrung inkludiert. Beim belagsfertigen Haus gibt es etwas mehr: „Hier werden die gesamten Elektro- und Sanitärrohinstallationen miteingebaut, und die Heizung wird installiert“, erklärt Gruber, „auch der Estrich ist dabei.“

Am häufigsten würden heute schlüsselfertige Häuser gekauft – die ausgemalt, verfliest und mit Sanitäreinrichtungen, Türen und Bodenbelägen versehen sind – sofern sich diese in der vereinbarten Preisklasse bewegen. Denn die Ö-Norm sorgt zwar dafür, dass die Art der Ausstattung festgelegt ist, die genaue Auswahl der Türen, Fliesen und Böden wird nach dem Kaufabschluss im Rahmen der sogenannten Bemusterung festgelegt. Wer sich dann für Designer- statt Baumarktfliesen entscheidet, muss entsprechend aufzahlen.


Das Kleingedruckte
Vor plötzlichen Preisanstiegen ohne eigenen Wunsch nach mehr Glanz müssen sich Käufer in Österreich allerdings nicht fürchten, wie Murhammer erklärt: „Alle Mitglieder des Fertighausverbandes geben einen Fixpreis, der zwölf Monate gültig ist. Preissteigerungen in diesem Zeitraum sind das Risiko des Unternehmers.“ Um keine Fristen zu versäumen, rät Gruber, den Fixpreis beziehungsweise den Fertigstellungszeitpunkt im Vertrag an eine rechtskräftige Baubewilligung zu koppeln. Denn auch wenn der Zeitraum zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und Hausübergabe bei Vario im Jahr 2016 bei durchschnittlich 285 Tagen und somit deutlich unter der Jahresfrist lag, dauerte es durchschnittlich 129 Tage, die Baubewilligung zu bekommen.

Außerdem wichtig bei der Vertragsunterzeichnung: eine genaue Auflistung aller Leistungen des Fertighausherstellers. Und im Zweifelsfall auch jener der Bauherren, wie Gruber erklärt: „Um Schwierigkeiten und späteren Ärger zu vermeiden, sollten Leistungen, die der Bauherr übernimmt, mit dem Bauberater besprochen werden.“ (SMA)

Tipp 1

Tipp 2

Tipp 3

Was Sie beachten sollten beim Kauf eines Fertighauses

Bedürfnisplanung. Auch wenn der Kauf eines Fertighauses als weniger belastend für die Beziehung als ein konventioneller Hausbau gilt, sollte man die Bedürfnisse aller vor der Kaufentscheidung genau festlegen. „Ein Grundriss, in dem jeder seine Bedürfnisse berücksichtigt findet, ist wichtiger als eine Energiebilanz“, rät Verbandschef Murhammer.

Anpassung. Von der Vorstellung, ein Fertighaus sei ein Produkt von der Stange, an dem nichts verändert werden könne, darf man sich getrost lösen. Zwar gibt es immer noch „Typenhäuser“, sie dienen aber nur als Ausgangsbasis. Für das Verschieben von Wänden, andere Dachformen und zusätzliche Räume VOR der Vertragsunterzeichnung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Finanzierung. Neue Eigentumsformen ziehen manchmal auch neue Finanzierungsformen nach sich. Die Käufer sogenannter Häuser zum Mitnehmen hatten eine Zeit lang bei manchen Banken Probleme, einen Kredit zu bekommen. Inzwischen gibt es neue Wege. So hat etwa der Hersteller McCube gemeinsam mit der Easy Bank ein Konzept für mobile Eigenheime entworfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.05.2017)

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