Steuern: Ab April schlägt der Fiskus zu

Symbolbild
Symbolbild(c) Www.BilderBox.com (Www.BilderBox.com)
  • Drucken

Zwei Wochen bleiben noch, bis Immobilien- und Wertpapierbesitzer stärker zur Kassa gebeten werden. Einige fahren künftig aber besser als vorher. Was sich ändert und was man noch tun kann.

Wien. Der April bringt einige Änderungen: Wer ein Haus verkaufen will, muss künftig auch dann Steuern für den Verkaufsgewinn zahlen, wenn er die Immobilie länger als zehn Jahre im Privatbesitz hatte (nur Hauptwohnsitze sind ausgenommen). Wenn jemand Wertpapiere verkauft, behält die Depotbank künftig 25 Prozent des Kursgewinns ein und führt diesen an den Fiskus ab (es sei denn, man hat die Wertpapiere schon lange). Im Detail ändert sich Folgendes:


Aktien: Wer ab 1.Jänner 2011 Aktien erworben hat und diese noch im März des laufenden Jahres verkauft, muss die Kursgewinne in der Einkommensteuererklärung angeben und mit bis zu 50 Prozent versteuern. Verkauft man die Papiere danach, behält die Depotbank automatisch 25 Prozent des Gewinns ein (sie sollte aber auch den Verlustausgleich vornehmen). Aktien, die man vor 2011 erworben hat, kann man hingegen jederzeit steuerfrei veräußern.

Grundsätzlich kann man Aktiengewinne mit Aktienverlusten steuerlich ausgleichen: Wer also Gewinne und Verluste in gleicher Höhe erzielt, zahlt keine Steuern. Dafür müssen Gewinne und Verluste aber im gleichen Jahr anfallen. Für 2012 gilt außerdem: Gewinne, die von Jänner bis März anfallen, kann man mit Verlusten ausgleichen, die ebenfalls in diesem Zeitraum anfallen. In beiden Fällen muss es sich um Aktien handeln, die noch in der Spekulationsfrist sind (also ab 1.Jänner 2011 erworben wurden).

Kursverluste, die zwischen April und Dezember anfallen, kann man nicht nur mit Gewinnen aus ebendiesem Zeitraum ausgleichen, sondern ab April auch mit Dividenden oder Anleihenzinsen. Das sollte man bei der Wahl des Verkaufszeitpunkts berücksichtigen, rät der Steuerberater Helmut Moritz.

Meist zahle es sich aus, mit dem Aktienverkauf zu warten, da der Steuersatz ab April normalerweise niedriger sei als bei der Einkommensteuer, stellt der Experte fest. Im März noch schnell Gewinne zu realisieren zahlt sich höchstens dann aus, wenn man von Jänner bis März auch Verluste realisiert hat, die man steuerlich verwerten kann.


Anleihen:Derzeit gilt: Wer Anleihen länger als ein Jahr hat, kann sie steuerfrei verkaufen. Hat er sie kürzer, muss er Kursgewinne mit bis zu 50 Prozent versteuern. Ab April hängt es davon ab, wann die Anleihen gekauft wurden: Papiere, die man vor dem 1.Oktober 2011 erstanden und länger als ein Jahr gehalten hat, kann man jederzeit steuerfrei veräußern. Hat man die Anleihen nach dem 1.Oktober erworben, muss man bei Kursgewinnen 25 Prozent abführen. Bei ab April 2012 erworbenen Anleihen fällt künftig die neue Wertpapiersteuer von ebenfalls 25 Prozent an.

Wer alte Anleihen hat, die er bereits steuerfrei veräußern könnte, tut unter Umständen gut daran, das noch im März zu tun und die Papiere im April zurückzukaufen– insbesondere dann, wenn der Kurs höher ist als der Nominalwert, rät Moritz. Denn wenn die Anleihe derzeit bei 110 steht und später zu 100 getilgt wird, wäre der Verlust nicht verwertbar. „Wenn sie aber steuerfrei verkauft wird und im neuen System wieder zu 110 gekauft wird, entsteht bei der Tilgung ein Verlust, der mit Zinsen, Dividenden und anderen Veräußerungsgewinnen ausgleichsfähig wäre“, rechnet der Experte vor.

Moritz rät zudem, Anleihen künftig erst nach der Zahlung des Kupons zu erwerben. Denn der Kupon wird sofort versteuert. Durch die höheren Anschaffungskosten entsteht aber später ein Verlust, der erst dann ausgeglichen werden kann.


Immobilien: Noch bis Ende März gilt: Wer eine Immobilie länger als zehn Jahre im Privatbesitz hatte, kann sie steuerfrei veräußern. Wer ab April verkauft, muss den Verkaufsgewinn versteuern. Ausgenommen sind lediglich Hauptwohnsitze (wenn man von Beginn weg mindestens zwei Jahre lang oder in den zehn Jahren vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre selbst in der Wohnung gewohnt hat) und selbst errichtete Immobilien (sofern diese nicht vermietet wurden). Alle anderen müssen bei einem Verkauf zahlen: Hat man die Immobilie nach dem 1.April 2002 erworben, zahlt man 25 Prozent des Verkaufsgewinns. Hat man sie schon länger, werden 3,5 Prozent des gesamten Verkaufspreises fällig. Handelt es sich um ein Grundstück, das nach 1987 von Grünland zu Bauland umgewidmet wurde, zahlt man 15 Prozent des Verkaufserlöses.

Das bedeutet aber auch: Wer die Immobilie kürzer als zehn Jahre hat, müsste bei einem Verkauf im März bis zu 50 Prozent Einkommensteuer abführen. Ab April fallen nur noch 25 Prozent an. Abwarten zahlt sich in diesem Fall aus.

Grundstücke rasch verkaufen

Hat man die Immobilie schon länger, rechnet es sich meist, den Verkauf im März abzuschließen (ausschlaggebend ist der Abschluss des Kaufvertrags)– sofern man ohnehin verkaufen wollte, meint Karin Fuhrmann von TPA Horwath.

Es an einen Familienangehörigen zwischenzuverkaufen, um den Gewinn zu realisieren, solange das noch steuerfrei möglich ist, zahle sich meist nicht aus. Allein die Grunderwerbssteuer und die Eintragungsgebühren, die der Käufer zahlen muss, sind höher als die 3,5 Prozent Steuern, die man spart. Anders verhält es sich bei umgewidmeten Grundstücken, bei denen 15 Prozent Steuern anfallen. Hier könnte sich ein Zwischenverkauf rechnen. Steht ein Gebäude auf dem umgewidmeten Grundstück, fällt der Nutzen geringer aus.

Was Sie beachten sollten ... bis Ende März

Tipp 1

Immobilien verkaufen. Wer seine Immobilie ohnehin verkaufen will, tut gut daran, das noch im März zu tun. Das Haus an einen Familienangehörigen zu verkaufen, um den Gewinn noch rasch zu realisieren, solange das steuerfrei möglich ist, ist hingegen zumeist keine gute Idee: Die Gebühren, die dabei anfallen, sind häufig höher als die Steuern.

Tipp 2

Grundstücke. Bei Grundstücken, die nach 1987 von Grünland zu Bauland umgewidmet wurden, kann sich ein Zwischenverkauf im März rechnen: Hat man das Grundstück länger als zehn Jahre, kann man den Gewinn dann noch steuerfrei einstreifen. Die Gebühren, die bei der Transaktion anfallen, sind meist geringer als die Vermögenszuwachssteuer.

Tipp 3

Zuwarten. Bei Immobilien, die man kürzer als zehn Jahre im Privatvermögen hat, zahlt es sich meist aus, mit dem Verkauf bis April zu warten. Denn ab diesem Zeitpunkt muss man den Gewinn mit 25 Prozent versteuern, vorher wäre der Einkommensteuersatz (bis zu 50 Prozent) fällig. Gleiches gilt auch für Aktien, die man seit 2011 gekauft hat.

Tipp 4

Anleihen verkaufen. Wer Anleihen hat, deren Kurs zum gegenwärtigen Zeitpunkt über dem Nominalwert liegt, tut unter Umständen gut daran, diese jetzt zu verkaufen und im April zurückzukaufen. Ist man schon außerhalb der Spekulationsfrist, muss man den Gewinn nicht versteuern. Den Verlust bei der Tilgung kann man aber mit den Zinsen ausgleichen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.03.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

null
Mein Geld

Rauer Wind für Bausparverträge

Die meisten Bausparkassen bieten nur mehr einen Fixzinssatz von unter zwei Prozent. Die Kapitalertragsteuer frisst die staatliche Prämie fast gänzlich auf.
BausparNeugeschaeft 2012 durch Foerderkuerzung
Immobilien

Nach Förderkürzung: Bauspar-Schock blieb 2012 aus

Die Neuabschlüsse gingen vor allem zu Jahresbeginn drastisch zurück. Im letzten Quartal des Vorjahrs gab es aber bereits einen Gegentrend.
Mein Geld

Zuflüsse für offene Immofonds

Die Produkte werfen relativ stabile Renditen ab. Ganz risikofrei sind sie aber nicht. Denn manchmal müssen Anleger jahrelang auf ihr Geld warten.
Wohnbauanleihen Sparbuchalternative
Immobilien

Wohnbauanleihen als Sparbuchalternative

Für Wohnbauanleihen zahlt man im günstigsten Fall keine Steuer. Und sie sind billig zu haben. Im Vergleich zu anderen Anlagen sind sie gar nicht mehr so "bieder".
Immobilienaktien erholen sich
Mein Geld

Immobilienaktien erholen sich

Aktien von heimischen Immobiliengesellschaften notieren an der Börse mit hohen Rabatten – und das nicht ohne Grund. Einige Firmen könnten für Anleger aber von Interesse sein.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.