„Familienbeihilfe für Ausländer erst nach zwei Jahren“

Migration ins Sozialsystem: Deutsche Ökonomen fordern, dass Zuwanderer steuerfinanzierte Sozialleistungen nicht sofort in Anspruch nehmen dürfen.

Erst nach zwei Jahren sollen Zuwanderer steuerfinanzierte Sozialleistungen erhalten“, sagt der Ökonom Martin Werding im Gespräch mit der „Presse“. Werding hat gemeinsam mit dem Chef des Münchner Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn eine Studie über die ökonomischen und sozialen Auswirkungen von Zuwanderung verfasst. Der Grundtenor der Untersuchung: Migration rechnet sich langfristig für eine Volkswirtschaft, kurzfristig birgt sie aber große fiskal- und sozialpolitische Probleme. Die Ökonomen sprechen sich deshalb für einen geregelten Zuzug aus, fordern auch eine Aufhebung der Übergangsfristen für Bürger aus den neuen EU-Staaten, sie wollen aber die „Einwanderung ins Sozialsystem“ drosseln.

Migration erzeugt einen erhöhten Lohndruck auf niedrig qualifizierte Beschäftigte vor allem in der Industrie und im Baugewerbe, heißt es. Langfristig führt die Wanderung jedoch zu Einkommenszuwächsen sowohl bei In- als auch bei Ausländern. „Die Zuwanderung erhöht die Summe der Einkommen der Inländer“, betonen die Autoren.

Andererseits sind es aber vor allem die Migranten, die am stärksten „von der Umverteilung von Reich zu Arm profitieren“. Sie belasten also in den ersten Jahren das Sozialsystem enorm. Ein Phänomen, das mittlerweile auch in der Schweiz für Wirbel sorgt. Nach einem Bericht der „Weltwoche“ steht der Schweizer Sozialstaat vor einem Ausländerproblem. „Bis zu 80 Prozent der Sozialhilfe-Leistungen gehen an Ausländer, an Asylwerber und an Leute, die erst vor kurzem eingebürgert wurden“, schreibt das liberale Blatt.

Wie hoch der Anteil in Österreich ist, lässt sich nicht beziffern. Viele Sozial-Agenden sind Ländersache. Jedes Land hat seinen eigenen Ermessensspielraum. „Leistungen im Sozialbereich werden in Wien nicht an der Herkunft festgemacht“, heißt es im Wiener Rathaus auf Anfrage der „Presse“. Auch in Deutschland holten sich die Ökonomen mit ihrer Forderung nach einer Zweiklassengesellschaft eine Abfuhr von der damals noch rotgrünen Regierung. Juristen meinen zudem, dass eine Streichung von steuerfinanzierten Sozialleistungen – also etwa der Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe – verfassungswidrig sei.

Warum also soll der Staat zwischen den Kindern von Einwanderern und jenen von Bürgern unterscheiden? „Nationalstaaten sind letztendlich Klubs, die definieren, wer ihnen zu welchen Bedingungen beitreten darf“, antwortet Werding trocken.

Die ungebrochene Brisanz der 2001 erstellten Ifo-Studie liegt in ihrer durch und durch ökonomischen Betrachtungsweise. Da ist kein Platz für „political correctness“ und soziales Augenmaß. Hier wird die wohl größte sozialpolitische Herausforderung Europas auf eine – zugegeben äußerst vielschichtige – Schlussrechnung reduziert.

Ergebnis: Ausländer, die nur wenige Jahre im Land sind, kosten den Staat mehr als sie ins Sozialsystem einzahlen. Laut Ifo zahlt der Sozialstaat bei einem Ausländer, der nach zehn Jahren wieder wegzieht, pro Jahr 2300 Euro drauf. Erst nach einer Aufenthaltsdauer von 25 Jahren ist die soziale Bilanz positiv. Dann zahlt der Migrant sogar jährlich 850 Euro mehr in den sozialen Topf ein, als er sich herausnimmt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2007)

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