Neue Regeln für neue Großpfarren

Wien. Kardinal Schönborn hat die nächste Phase der Pfarrzusammenlegungen in seiner Erzdiözese eingeleitet. Für Laien wird es mehr Freiheiten geben.

Wien. Bricht nach den Reformen im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil wieder eine Stunde der Laien an? Diesmal weniger seelsorglichen Einsichten, sondern eher der Not folgend – der Not kleiner werdender Gemeinden und vor allem des Priestermangels. Kardinal Christoph Schönborn hat jetzt neue Regeln für die neuen, größeren zusammengelegten Pfarren formuliert. Hier die wichtigsten Anordnungen, die ad experimentum, also zur Erprobung, zumindest bis zur Pfarrgemeinderatswahl 2017 für die ab 2015 errichteten Pfarren gelten.

•Eine zentrale Sonntagsmesse: In jeder (Groß-)Pfarre muss jeden Sonntag an einem festen Ort und zu einer gleich bleibenden Zeit Eucharistie gefeiert werden. Ausdrücklich wird empfohlen, auch Fahrgemeinschaften für weniger Mobile zu organisieren, um ihnen die Teilnahme zu ermöglichen.

•In jeder Kirche auf dem Gebiet der (Groß-)Pfarre, also im Wesentlichen in den früheren (kleinen) Pfarrkirchen, soll zusätzlich zumindest einmal im Monat die Eucharistie gefeiert werden.

•Ohne Priester werden Wortgottesdienste angeboten, die von Laien, natürlich auch von Frauen, geleitet werden. Ausdrücklich wird in dem Regelwerk, das im offiziellen Organ, dem Diözesanblatt veröffentlicht ist, darauf hingewiesen, dass auch eine Kommunionfeier (mit Spendung der Kommunion) enthalten sein darf. Diese Praxis ist bei manchen Theologen umstritten. Sie sehen die Gefahr der Verwechslung/Vermischung mit der Eucharistie. Schönborns Vorgabe für diese Praxis: Die Gläubigen müssen „beständig“ darum bitten.

•Laien dürfen zusätzlich zu einer Predigt eines alten, kranken oder schlecht Deutsch sprechenden Priesters vor der und für die Gemeinde ein Glaubenszeugnis formulieren. (d.n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.12.2014)

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