Liechtenstein: Gericht gibt Grasser-Akten nicht heraus

Die Presse
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Der Staatsgerichtshof hebt die Entscheidung der Vorrichter wegen Verletzung
der Geheim- und Privatsphäre auf. Ein Teil der beschlagnahmten Akten geht vorerst nicht nach Österreich.

Die österreichische Justiz wird in der Causa Buwog weiter auf die im April 2011 bei einem Liechtensteiner Treuhänder beschlagnahmten Akten warten müssen. Die Richter des Liechtensteinischen Staatsgerichts, die ihre Entscheidung schriftlich erst in zwei Wochen vorlegen werden, begründeten am Mittwoch ihren Spruch damit, dass nur ein Teil der Akten an Österreich übergeben werden dürfe, die Vorrichter hätten aber die Ausfolgung des ganzen Aktes beschlossen. Deshalb könne eine Ausfolgung der Akten derzeit nicht erfolgen, heißt es in einer Pressemitteilung der Liechtensteiner Verfassungsrichter am Mittwochfrüh. Begründet wird dies u.a. mit der Verletzung der Geheim-und Privatsphäre der Beschwerdeführer.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in einer ersten Reaktion darauf verwiesen, dass die Entscheidung des Liechtensteiner Staatsgerichtshofs nicht endgültig sei. "Die Entscheidung, ob wir die Unterlagen erhalten, ist derzeit nur aufgeschoben", sagte der Sprecher der WKStA, Erich Mayer, auf Anfrage. Hinsichtlich eines kleinen Teils der Unterlagen sei entschieden worden, dass sie dem Beschwerdeführer (also dem Wirtschaftstreuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Anm.) zurückgegeben werden müssen. "Wir wissen noch nicht, ob das einen Einfluss auf das Ermittlungsverfahren hat", meinte Mayer.

Rückgabe von "privilegierten Akten"

Das Staatsgericht teilt zwar die Meinung des Obersten Gerichtshofes, dass "vorexistierende Klientenakten" beschlagnahmt werden dürften - "im Gegensatz zu Dokumenten, die während des Mandatsverhältnisses entstanden sind". Unter vorexistierenden Klientenakten wird Material verstanden, die dem Wirtschaftsprüfer vom Klienten zur Prüfung übergeben worden waren.

Aber: "Auch wenn es sich bei dem beschlagnahmten Aktenkonvolut größtenteils um vorexistierende Akten handelt, war die angefochtene Entscheidung des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes trotzdem aufzuheben, da gemäß der angefochtenen Entscheidung auch während des Mandatsverhältnis entstandene Akten ausgefolgt werden sollten." Diese "privilegierten Akten" müssten daher in einem zweiten Verfahrensgang ausgesondert und an die Beschwerdeführer zurückgegeben werden.

Zweifel lässt das Gericht auch daran erkennen, ob die juristischen Grundlagen für das Rechtshilfeansuchen Österreichs überhaupt gegeben sind: Es gebe Begründungsmängel in der angefochtenen Entscheidung, "insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die dem Rechtshilfeersuchen beigefügte österreichische Beschlagnahmeanordnung eine genügende Grundlage für die Gewährung der Rechtshilfe bildet." Der Fürstliche OGH werde sich in einem zweiten Verfahrensgang "auch mit diesem Begründungsmangel zu befassen haben". "Aus unserer Sicht ist das ein ordnungsgemäßes Rechtshilfeersuchen", erklärte Mayer von der WKStA.


Anwalt beklagt Verzögerung

Grassers Anwalt Manfred Ainedter nimmt das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis, da damit das Verfahren gegen seinen Mandanten sich weiter verzögern werde. Es sei in den vergangenen Monaten zu einem Stillstand bei den Ermittlungen gekommen. "Da tut sich gar nix", erklärte Ainedter. Auf das Verfahren habe die Akten-Affäre in Liechtenstein aber keinen Einfluss, denn Grasser habe seine Unterlagen der Staatsanwaltschaft vor zwei Jahren bereits zur Verfügung gestellt, betonte der Anwalt. Es habe keine Geldflüsse von Meischberger oder anderen Personen an Grasser gegeben. Deshalb könne er nicht nachvollziehen, was sich die Staatsanwaltschaft von den Unterlagen erhoffe.

Ainedter betonte, dass Grasser weder Partei in dem Verfahren in Liechtenstein sei noch etwas damit zu tun habe. Der Liechtensteiner Staatsgerichtshof habe entschieden, dass die Unterlagen, die im Zuge des Mandatsverhältnisses mit dem Treuhänder und Grasser nicht ausgefolgt werden dürften. "Ich wüsste nicht, was er (Grasser, Amn.) dem Treuhänder hätte übergeben sollen."

Moser: Anklage ohne Akten fraglich

Die Grüne Gabriela Moser, die Vorsitzende des Korruptions-Untersuchungsausschusses, bezweifelt nach dem Urteil, ob ohne die Akten aus Liechtenstein eine Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Affäre möglich wäre. "Die juridische Schiene in Richtung Anklage oder nicht hängt sehr stark von diesem Aktenmaterial ab", sagte Moser am Mittwoch. Die politische Verantwortung Grassers für den Skandal hält Moser dagegen ohnehin schon für geklärt.

Die Lieferung der Liechtensteiner Akten sei vor allem für die ermittelnden Staatsanwälte wesentlich, sagte Moser. Immerhin gehe es hier um die Frage, ob Grasser persönlich Nutznießer der nach dem Buwog-Verkauf geflossenen Provisionszahlungen war oder nicht und das sei ein "zentrales Element". Der Lobbyist Walter Meischberger hatte seinen Anteil an der 9,9 Millionen Euro schweren Erfolgsprovision auf drei Konten in Liechtenstein verteilt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass eines der Konten Grasser zuzurechnen ist, was dieser allerdings bestreitet. Klarheit könnten die beschlagnahmten Unterlagen bringen.

Die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich bekämpfte der Treuhänder bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein, wo er im Mai eine Niederlage erlitten hatte. Als letzte innerstaatliche Möglichkeit in Liechtenstein legte er danach Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, was in Österreich einer Verfassungsklage mit behaupteten Grundrechtseingriffen entspricht.

(APA)

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