Fekter: „Schuldencheck“ auch bei EU-Geld

Maria Fekter, Josef Moser
Maria Fekter, Josef Moser(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Rechnungshof-Chef Moser stützt die Ministerin: Finanzielle Folgen von Gesetzen wurden bisher „nicht ausreichend“ beachtet. Die Regel soll auch für EU-Zahlungen gelten.

Wien/Ett. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) rennt mit ihrem geplanten „Schuldencheck“ bei Rechnungshof-Präsident Josef Moser offene Türen ein. Mit einer neuen Verordnung will die Ressortchefin, wie „Die Presse“ am Freitag berichtete, erreichen, dass ab 2013 die finanziellen Auswirkungen jedes neuen Gesetzes, egal, ob es von der Regierung oder vom Parlament eingeleitet wird, präziser und umfangreicher als bisher angegeben werden müssen.

Genau hier hakt die Kritik des Rechnungshof-Chefs an der gängigen Praxis in den vergangenen Jahren ein: „Dem wurde nicht ausreichend Bedeutung zugemessen“, beanstandet Moser im Gespräch mit der „Presse“. Er begrüßt daher ausdrücklich die nunmehrige Initiative der Finanzministerin für mehr Kostenbewusstsein bei neuen Gesetzesvorhaben und Verordnungen: Es sei „äußerst positiv“, wenn in Zukunft verstärkt darauf geachtet werde, im Hinblick auf die finanzielle Nachhaltigkeit die Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt exakter anzugeben.

„Führt zu mehr Verantwortung“

Der Rechnungshof-Präsident verknüpft das allerdings mit einer Forderung. Diese Regelung solle nicht nur für innerstaatliche Gesetzesvorhaben gelten, sondern auch für Österreichs Verpflichtungen im Rahmen der EU zur Anwendung kommen. „Das führt zu mehr Kostenbewusstsein und zu mehr finanzieller Verantwortung.“ Mit Blick etwa auf den EU-Fiskalpakt müsse vor allem Österreichs finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der EU in Zukunft mehr Bedeutung beigemessen werden. Das sei auch für die Planbarkeit und die finanzielle Vorsorge der Gebietskörperschaften notwendig.

Fekters angekündigte „Schuldencheck“-Verordnung sieht nicht nur vor, dass wie bisher die finanziellen Folgen im Gesetzesentwurf beinhaltet sein müssen. Nach einer einheitlichen vom Finanzministerium erarbeiteten Systematik muss ab 2013 auch jeweils angeführt werden, wie sich die Kosten auf das von der Bundesregierung festgelegte Ziel des Schuldenabbaus auswirken oder ob der vorgegebene Budgetpfad verlassen wird, woher das Geld für die finanzielle Bedeckung neuer Maßnahmen kommt und ob es durch Umschichtungen im jeweiligen Ressort aufgebracht werden kann.

Es besteht offensichtlich gehöriger Nachholbedarf. Denn schon bisher musste, wie auch der Rechnungshof-Präsident betont, jeder Minister gemäß Paragraf 14 des Bundeshaushaltsgesetzes angeben, ob und welche finanziellen Auswirkungen neue Gesetzesvorschriften für den Bund und die Gebietskörperschaften haben. „Leider“, so bedauert Moser, habe sich gezeigt, dass die angeschlossenen Begründungen dabei „nicht sehr zufriedenstellend“ gewesen seien.

Umsetzung lax: 59 Prozent erfüllt

Der Rechnungshof-Chef stützt sich dabei auf den Tätigkeitsbericht seines Kontrollorgans für das Vorjahr. Ernüchterndes Ergebnis: Bei insgesamt 205 übermittelten und begutachteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes seien eine Kalkulation und Darstellung der finanziellen Auswirkungen „lediglich in rund 59 Prozent der Fälle in ausreichendem Umfang“ erfolgt. Damit ist sogar eine „deutliche“ Verschlechterung im Vergleich zu früheren Jahren eingetreten. 2010 gab es noch in 68 Prozent der Fälle ausreichende und plausible Angaben; 2009 war das in 64 Prozent der geplanten gesetzlichen Neuerungen der Fall.

Im Büro von Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) wurde der „Presse“ erklärt, bezüglich des Ziels sei man mit den Plänen von Finanzministerin Fekter einig. Allerdings sei das Vorhaben mit genaueren Angaben über die finanziellen Folgen von Gesetzen bereits durch das neue Haushaltsrecht ab 2013 vorgegeben. Für den grünen Budgetsprecher Werner Kogler ist Fekter „unglaubwürdig“, weil sich die Regierung selbst nicht an die Vorgaben gehalten habe.

Da mit der Neuregelung durch den „Schuldencheck“ aber keine Sanktionen verbunden sind, wird von Experten bezweifelt, dass diese Änderung Wahlzuckerln oder teure Prestigevorhaben verhindern werde. Der Chef des Instituts für Parlamentarismus im Hohen Haus, Werner Zögernitz, wollte im ORF-Radio nicht von einer „zahnlosen“ Regelung sprechen.

Auf einen Blick

„Schuldencheck“. Nach einer von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) ab 2013 geplanten Verordnung müssen Folgekosten von Gesetzen genauer angegeben werden. Sanktionen gibt es nicht. Rechnungshof-Präsident Josef Moser begrüßt dennoch strengere Auflagen. Schon bisher waren finanzielle Auswirkungen anzuführen. Laut Rechnungshof war das 2011 aber nur in 59 Prozent der Fälle ausreichend der Fall.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.11.2012)

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