Justiz will Zugriff auf Schloss von Mensdorff-Pouilly

Justiz will Zugriff Schloss
Justiz will Zugriff Schloss(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Die Staatsanwaltschaft fordert die Verankerung eines Veräußerungsverbots im Grundbuch. Damit könnte sie bei einer Verurteilung des Lobbyisten auf potenziell unrechtmäßig erworbenes Vermögen zugreifen.

Der Prozess gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly startet im Dezember. Er muss sich wegen des Verdachts der Geldwäsche, falschen Zeugenaussage in zwei U-Ausschüssen und Vorlage eines angeblich gefälschten Beweismittels verantworten. Doch schon jetzt rückt er ins Visier der Justiz - genauer gesagt sein Schloss Luising im Südburgenland.

Denn die Staatsanwaltschaft Wien fordert, im Namen der Republik ein Veräußerungsverbot über das Anwesen im Grundbuch zu verankern. Geschieht dies, könnte im Fall seiner Verurteilung auf unrechtmäßig erworbenes Vermögen zugegriffen werden. Das berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Forderung mit dem seit Anfang 2011 verschärften Abschöpfungs-Paragrafen. Demnach ist es ihre Aufgabe sicherzustellen, dass potenziell unrechtmäßig erworbenes Vermögen nach einer Verurteilung nicht dem Zugriff des Staates entzogen werden kann.

Der Richter am Landesgericht Wien sieht laut dem Ö1-Bericht allerdings im Fall Mensdorff-Pouilly zu wenig Gefahr, dass mögliche Straf- oder Entschädigungszahlungen aus dem Verfahren später nicht einzubringen seien. Er lehnte daher den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall nun vor das Oberlandesgericht Wien gebracht. Eine Entscheidung soll in den kommenden Wochen fallen.

Mensdorff-Pouilly soll laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft zwischen 2000 und 2008 für den britischen Rüstungskonzern BAE Systems mit Hilfe von Scheinverträgen zwölf Millionen Euro an unbekannte Empfänger verteilt haben, um Waffengeschäfte in Zentral- und Osteuropa zu beeinflussen. Mensdorff-Pouilly bestreitet die Vorwürfe.

(Red.)

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