Gerichte: Warum die Reform stockt

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Aus den einst ehrgeizigen Plänen wird nichts: Der Westen stemmt sich gänzlich gegen die Zusammenlegung von Bezirksgerichten. Und im Osten bleibt man unter den Erwartungen.

Wien. Zu Beginn des Jahres zeigte sich Justizministerin Beatrix Karl optimistisch: Die 141 Bezirksgerichte sollten auf 68 reduziert werden, bis 2016 wollte man so 20 Millionen Euro sparen. Nun, gegen Ende des Jahres, ist die Situation aber ernüchternd: In den westlichen Bundesländern Vorarlberg und Tirol dürfte kein einziges Gericht schließen. In Salzburg, Kärnten und dem Burgenland hat die Ministerin mehr Chancen, muss aber noch Überzeugungsarbeit leisten. Nur in Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark sind bereits Schließungen fixiert. Aber auch dort bleiben deutlich mehr Bezirksgerichte erhalten als geplant. In Wien war von Anfang an klar, dass alle Gerichte bleiben.

Dass Karl ihre Pläne nicht zur Gänze durchbringt, dürfte zwar auch ihr von Anfang an klar gewesen sein. Manche der Standorte auf der Schließungsliste lasen sich wie Sollbruchstellen, die man sich noch wegverhandeln lässt – etwa das einzige Osttiroler Bezirksgericht (BG) in Lienz. Das jetzige Verhandlungsergebnis ist für Karl aber trotzdem alles andere als berauschend: In Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark etwa wollte man mehr als 40 Gerichte schließen. 26 sind es geworden.

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Die Macht des Landeshauptmanns

Bezirksgerichte dürfen nur geschlossen werden, wenn der Landeshauptmann zustimmt. Viele Landeschefs stemmen sich aber, unterstützt von lokalen Medien, gegen das Zusperren von Institutionen. Im Burgenland war es vor den heurigen Gemeinderatswahlen etwa unmöglich, auch nur ein Gericht zu schließen. In Kärnten dreht sich die Diskussion wiederum vor allem um die Gerichte in den zweisprachigen Gebieten, für die eine Lösung gefunden werden muss.

Falsch wäre es ohnedies, zu glauben, dass die Gerichtsschließungen sofort Geld bringen. Kurzfristig ist durch den Umzug sogar mit Mehrkosten zu rechnen. Durch die Zusammenlegung entstehen größere Gerichtseinheiten, für die mehr Platz benötigt wird. Über die genaue Höhe der kurzfristigen Mehrkosten gibt das Justizministerium aber keine Auskunft. Man verweist gegenüber der „Presse“ darauf, dass dieser Punkt in der Verantwortung der Bundesimmobiliengesellschaft läge. Eine klare Prognose gibt es im Ministerium hingegen für die weitere Zukunft: Langfristig rechnet man mit einer Ersparnis von 80.000 Euro pro Gerichtsstandort, der wegfällt.

Lieber als mit finanziellen Motiven argumentiert das Ministerium aber ohnedies mit dem Sicherheitskonzept. Bei den bisherigen Standorten konnte man nämlich nicht überall Einlasskontrollen gewährleisten. Künftig soll dies bei den verbleibenden Gerichten sichergestellt werden. Völlig unter geht in der politischen Diskussion um die Bezirksgerichte aber der juristische Aspekt. So gibt es an vielen Standorten nur eine oder gar nur eine halbe Richterstelle. Eine Person muss also über alle möglichen Fälle entscheiden. Der Wunsch des Ministeriums wäre es, dass es an jedem Standort zumindest vier Richter gibt, die sich in bestimmten Rechtsgebieten spezialisieren können.

Politische Deals bei Standorten

Eine sinnvolle Idee. Doch rationale Argumente kommen bei den Zusammenlegungen generell zu kurz. So wird in der Steiermark das BG Hartberg geschlossen, es fällt dem kleineren BG Fürstenfeld zu. Dabei wäre der umgekehrte Weg günstiger, zumal gerade erst in die Infrastruktur des Hartberger Gebäudes investiert wurde. Doch Hartberg und Fürstenfeld werden auch politisch zu einem Bezirk verschmolzen. Und weil Hartberg Bezirkshauptstadt bleibt, soll dafür offenbar Fürstenfeld sein Gericht behalten – eine österreichische Lösung.

Auf einen Blick

73 Bezirksgerichte sollten geschlossen werden. Fixiert ist bisher aber nur die Schließung von 26 Standorten in Ober- und Niederösterreich sowie in der Steiermark. In Tirol und Vorarlberg dürfte es gar keine Schließungen geben. Mit Salzburg, dem Burgenland und Kärnten muss noch verhandelt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2012)

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