Vergleich: Künftig strengere Regeln als in Europa

(c) Clemens Fabry
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Vom Verhaltenskodex in Frankreich bis zur Regulierung in Deutschland: Für Staatssekretär Lopatka übernimmt Österreich mit Verfassungsverbot "Vorreiterrolle".

Wien/Ett. „Damit haben wir die klarste Lösung.“ Für den Staatssekretär im Außenamt, Reinhold Lopatka (ÖVP) geht Österreich mit dem geplanten Verbot der Spekulation mit Steuergeld (siehe Bericht oben) europaweit voran. Dabei beruft er sich auf eine aktuelle Bestandsaufnahme, die er von den Botschaften durchführen hat lassen und deren Ergebnis der „Presse“ vorliegt. Lopatka selbst fasst die Erkenntnisse so zusammen: „Österreich übernimmt hier eine Vorreiterrolle.“

Deutschland: Statt einer Verfassungsregelung zu Spekulation gibt es eine „Regulierung“ durch Bestimmungen im Haushaltsgesetz und im Gesetz über die Bundesschulden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 richtete sich die Aufmerksamkeit ähnlich wie in Österreich auf die Zins-Swap-Geschäfte auf kommunaler Ebene. Formell sind Spekulationsgeschäfte aber nicht verboten. Der Bundesgerichtshof hat in den 1950er-Jahren eine Judikatur entwickelt, wonach grundsätzlich kompetenzüberschreitende Geschäfte verboten sind.

Frankreich: Auch dort gibt es kein spezielles Gesetz zum Verbot riskanter Geldanlagen von Gebietskörperschaften. Seit 1. Jänner 2010 gilt aber ein Verhaltenskodex („charte de bonne conduite“) für Banken. Jene Banken, die den Kodex unterzeichnet haben, verpflichten sich darin, Gebietskörperschaften keine Kredite mit variablen und damit riskanten Zinssätzen anzubieten. Auslöser für den Kodex war ein Kreditskandal, der die Gebietskörperschaften in Summe 3,9 Milliarden Euro wegen variabler Zinsen gekostet hat.

Italien: Der Gesetzgeber hat zwar wiederholt Initiativen gesetzt, aber nicht in koordinierter Form. Als Folge einiger riskanter Swap-Geschäfte verschiedener Großgemeinden wurde eine Reihe staatlicher Finanzgesetze mit Verboten sowie Geboten erlassen, um spekulative Finanzgeschäfte auszuschließen.

Spanien: Treasury-Operationen durch die Regionen sind grundsätzlich rechtlich zulässig. Vor jeder Kreditaufnahme muss jedoch Einvernehmen mit dem Finanzministerium hergestellt werden.

Schweden: Ein ausdrückliches gesetzliches Verbot von Spekulation existiert nicht. Ein „Local Government Act“ enthält eine Passage, die einen „verantwortungsvollen Umgang“ mit dem Geld fordert.

Schweiz: Es gibt keine Verfassungsregelung für ein Spekulationsverbot. Finanzgeschäfte werden im Haushaltsgesetz geregelt. Grundstücke oder Beteiligungsrechte an Erwerbsunternehmen dürfen nicht für Anlagezwecke erworben werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2013)

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