Strasser: "Dem Ansehen der Republik geschadet"

Wegen Bestechlichkeit wurde Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser (56) zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dem Gericht kam es auf eine „abschreckende“ Strafe an.

Wien. „Es hat in der Zweiten Republik wenige Menschen gegeben, die dem Ansehen der Republik so viel Schaden zugefügt haben wie Sie. Darum war es notwendig, eine Strafe zu verhängen, die eine abschreckende Wirkung auf mögliche Nachahmungstäter hat. Und davon gibt es wohl einige.“

Richter Georg Olschak vom Straflandesgericht Wien begründete Montagnachmittag mit drastischen Worten, warum der Schöffensenat den früheren ÖVP-Innenminister Ernst Strasser (56) schuldig erkannte und zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilte.

Schuldig des Verbrechens der Bestechlichkeit (§304 Strafgesetzbuch). Schuldig, weil Strasser im November und im Dezember 2010 als EU-Parlamentarier und damit als Amtsträger für sich einen Vorteil gefordert hatte: Im Rahmen mehrerer Treffen mit zwei als Mitarbeiter einer Lobbyingagentur getarnten „Sunday Times“-Journalisten verlangte das frühere Mitglied der österreichischen Bundesregierung ein Honorar von 100.000 Euro pro Jahr – und versprach dafür, Einfluss auf die Gesetzgebung im EU-Parlament zu nehmen.

Die von Strasser gewählte Verteidigung, er habe sich nur zum Schein auf Verhandlungen eingelassen, sei in Wahrheit auf der Jagd nach Geheimagenten gewesen, gehöre, laut Richter, „zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Tätigkeit untergekommen ist“. Und: „Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Verantwortung glaubt.“

Korruption an sich sei nicht neu. „Neu ist diese unverschämte Offenheit.“ Früher sei Korruption „hinter verschlossenen Türen in Hinterzimmern von Konditoreien“ betrieben worden. „Heute werden Firmen gegründet, die Lobbying betreiben. Lobbyisten geben sich in der Lobby im Europäischen Parlament offenbar die Klinke in die Hand und merken gar nicht, auf welch schmalem Grat sie sich bewegen. Um diese Gratwanderung aufzuzeigen, bedarf es dieses Urteils.“

Den Richter mit starrer Miene fixierend ließ Strasser diese Art der „Kopfwäsche“ über sich ergehen. Gleich danach meldete sein Anwalt Thomas Kralik Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Rechtskräftig ist das Urteil damit nicht. Das letzte Wort wird der Oberste Gerichtshof haben.

Rütteln an Säulen der Demokratie

Auch Korruptionsstaatsanwältin Alexandra Maruna hatte zuvor ein bitteres Resümee gezogen: In Anspielung auf den viel zitierten Satz, den Strasser im Gespräch mit den beiden verdeckt arbeitenden Journalisten gesagt hatte („Of course I am a Lobbyist“), redete sie dem Angeklagten ins Gewissen: „Sie waren kein Lobbyist, Sie waren ein gewählter Mandatar. Sie hätten Ihr Mandat nicht für 100.000 Euro verkaufen dürfen.“

Obgleich noch kein Geld geflossen sei – die Journalisten hatten im März 2011 die bei den Treffen mit Strasser heimlich aufgezeichneten Videobänder für einen Artikel verwertet –, sei dennoch ein Schaden eingetreten. „Ein Reputationsschaden für Österreich und das EU-Parlament.“ Ein Abgeordneter genieße „Macht“. Diese sei „vom Vertrauen“ der Wähler getragen. Eine Erschütterung dieses Vertrauens rüttle „an den Grundfesten einer Demokratie“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2013)

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