Abtreibung: Vorstoß für neue Regeln

Oberhauser
Oberhauser(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Mehrere Mandatare stellen die Norm infrage, laut der Abtreibung bei Verdacht auf Behinderung bis kurz vor der Geburt erlaubt ist. Gesundheitsministerin ist gegen eine Änderung.

Wien. Man solle die eugenische Indikation „aus dem Gesetz streichen“, meint ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger. Für die Abtreibung bei Verdacht auf Behinderung des Kindes dürfe es keine längeren Fristen geben, sagt Rasinger zur „Presse“. Für FPÖ-Mandatarin Dagmar Belakowitsch-Jenewein ist die Sonderregelung „völlig unbefriedigend“. Auch für Team-Stronach-Abgeordneten Marcus Franz wäre es in Ordnung, die eugenische Indikation ganz abzuschaffen. Neos und Grüne sind für eine Diskussion über eine Novelle.

Behindertenanwalt Erwin Buchinger hatte die Debatte initiiert. Nachdem Grünen-Chefin Eva Glawischnig im Interview mit der „Presse am Sonntag“ auch laut über eine mögliche Änderung nachgedacht hat, ist nun eine politische Diskussion entfacht. „Die Frage ist, ob man aufgrund der besseren Diagnosemöglichkeiten zu einer Fristverkürzung kommen könnte. Das ist eine Diskussion, die man doch führen muss“, hatte Glawischnig erklärt. Sie höre, dass Ärzte momentan in der Praxis die eugenische Indikation auch gar nicht ausführen. Buchinger hält die Differenzierung zwischen behindertem und nicht behindertem werdenden Leben für „unerträglich“, wie er in der Vorwoche sagte.

Grundsätzlich ist die Abtreibung nämlich nur in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straffrei. Danach drohen der Frau und dem behandelnden Arzt ein Jahr Haft, wenn die Schwangerschaft abgebrochen wird. Nicht aber, wenn eine „ernste Gefahr, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“, besteht, wie es §97 des Strafgesetzbuchs formuliert. Dann ist der Schwangerschaftsabbruch weiterhin erlaubt und kann auch noch kurz vor der Geburt erfolgen.

Ministerin gegen Schuldgefühle

Nicht erfreut ist man über die Diskussion in der SPÖ. Man sei über Buchingers Worte erstaunt gewesen, heißt es etwa aus Parlamentskreisen. Die jetzige Debatte habe man schon vor Jahren geführt. Und schon damals sei man übereingekommen, die gesetzlichen Regeln beizubehalten. Zumal man oft erst nach dem dritten Schwangerschaftsmonat eine Behinderung erkennen könne.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) betonte am Montag, nicht über eine Gesetzesänderung diskutieren zu wollen. Man dürfe keinen Druck auf Frauen ausüben und Schuldgefühle wegen einer Abtreibung aufbauen, ließ Oberhauser über eine Sprecherin der Austria Presse Agentur ausrichten. „So eine Entscheidung trifft keine Frau auch nur einen Tag zu spät.“ Zahlen, wie oft es zu späten Abtreibungen kommt, gibt es keine. Sie zu erheben sei auch nicht notwendig, meint Oberhauser.

Ein Punkt in der Debatte ist die Frage, was die Medizin wann erkennen kann. Die Diagnosemöglichkeiten hätten sich geändert, sagte Neos-Abgeordneter Gerald Loacker. Deswegen solle man sich die eugenische Indikation „im Lichte der Medizin noch einmal anschauen“.

Nicht die erste Debatte

Eine größere Debatte zum Thema gab es schon im Jahr 2000. Sozial- und Frauenminister Herbert Haupt (FPÖ) erwog, die Fristen für die eugenische Indikation zu verkürzen. ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat unterstützte das. Und sorgte für Aufsehen, als sie erklärte, kein Land könne sich eine Gesetzesregelung leisten, „die nur im Entferntesten an das Dritte Reich erinnert“. SPÖ und Grüne protestierten gegen Haupts Pläne. Es kam trotz schwarz-blauer Koalition zu keiner Gesetzesänderung.

DIE GESETZESLAGE

In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ist die Abtreibung seit dem Jahr 1975 immer straffrei.

Danach ist die Abtreibung noch zulässig, wenn „ernste Gefahr“ besteht, dass das Kind behindert sein könnte. Dieser Punkt steht in der Diskussion. Nicht strittig ist, dass die Abtreibung immer zulässig sein soll, wenn Gefahr für die Schwangere besteht. Auch, wenn eine unter 14-Jährige schwanger wurde, ist die Abtreibung stets erlaubt.

Die Strafe für illegale Abtreibung beträgt ein Jahr Haft für Frau und Arzt. Bei Gewerbsmäßigkeit, oder wenn ein Nichtmediziner eine Abtreibung vornimmt, drohen drei Jahre Haft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Spätabtreibungen: Oberhauser gegen Fristverkürzung
Politik

Spätabtreibungen: Oberhauser gegen Fristverkürzung

Grüne, FPÖ und Neos wollen über eine Fristverkürzung reden. ÖVP und Team Stronach sind überhaupt für die Streichung der "eugenischen Indikation".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.