Asyl: Österreich soll unattraktiver werden

PK ´INFORMATIONEN ZU MASSNAHMEN IM ASYLBEREICH´: MIKL-LEITNER
PK ´INFORMATIONEN ZU MASSNAHMEN IM ASYLBEREICH´: MIKL-LEITNER(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) verteidigt den Asylstopp: Sie habe »keine Weisung zum Nichtstun« ausgegeben. Ihre Anordnung, sich auf Rück- und Abschiebungen zu fokussieren, sorgt zwar für Kritik, dürfte aber rechtens sein.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wollte provozieren. Mit ihrer Ankündigung, neue Asylanträge in Österreich nicht mehr zu bearbeiten und sich auf Rück- und Abschiebungen zu konzentrieren, sollte im Vorfeld des am Dienstag stattfindenden EU-Innenministerrats (siehe Artikel unten) eine neuerliche Diskussion über die Verteilung von Asylwerbern innerhalb der EU angestoßen werden. Zumindest vorerst sorgten Mikl-Leitners Pläne aber vor allem innerhalb Österreichs für Empörung.

Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, SOS Mitmensch und die Asylkoordination sahen ebenso wie die Neos „eine politische Bankrotterklärung auf dem Rücken Schutzsuchender“ und forderten eine umgehende Rücknahme des angekündigten Verfahrensstopps. Die Grünen rieten der „überforderten Innenministerin“, das Asylwesen „schleunigst abzugeben“, und bezweifelten gar, dass das Vorhaben der Ministerin rechtlich gedeckt sei. Das systematische Nichtbearbeiten von Asylverfahren sei „rechtswidrig und verfassungsrechtlich bedenklich“, so Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Mikl-Leitner trete den Rechtsstaat mit Füßen. Rücktrittsaufforderungen gab es von den Jungen Grünen und der Sozialistischen Jugend. Nur der Koalitionspartner SPÖ verhielt sich auffällig ruhig. Auf Anfrage der „Presse am Sonntag“ hieß es im Büro des zuständigen Verteidigungsministers, Gerald Klug (SPÖ), dass sich die Partei entschieden habe, vorerst nichts dazu zu sagen. Der SPÖ dürfte nicht nur das Thema zu heikel, sondern auch ein Streit in der Koalition zu gefährlich sein.

Doch nicht unrechtmäßig. Die Innenministerin verteidigte den Stopp. Es sei alles rechtens. „Sie werden doch nicht glauben, dass wir etwas Unrechtmäßiges machen?“, sagte sie in Anspielung auf die Amtsmissbrauchsvorwürfe im ORF-Radio. Sie habe ja „keine Weisung zum Nichtstun“ erteilt, sondern nur dazu, Dublin-Fälle prioritär zu behandeln. Es sollen also jene Verfahren vorrangig behandelt werden, bei denen nachgewiesen werden kann, dass der Schutzsuchende über ein anderes EU-Land nach Österreich gekommen ist. Dieser kann gemäß der Dublin-Verordnungen dorthin zurückgeschickt werden. Erst wenn all diese Fälle abgearbeitet sind, sollen sich die Beamten um die übrigen Verfahren kümmern. Laut Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sind ein Viertel aller Asylanträge Dublin-Verfahren. Ein Stillstand bei den neuen Ansuchen ist damit also programmiert. Bereits laufende Verfahren sind von der aktuellen Maßnahme aber nicht betroffen. Sie werden normal weiter bearbeitet.

Mit dieser Argumentation der Ministerin dürften die rechtlichen Bedenken ausgeräumt sein. „Keine Frage, die Anweisung, Dublin-Fälle prioritär zu behandeln, kann die Ministerin selbstverständlich geben“, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer im Gespräch mit der „Presse am Sonntag“. Wenn ein Asylverfahren aus berechtigten Gründen länger dauert, sei das nicht verfassungswidrig, sagt auch Verfassungsrechtler Theo Öhlinger.

„Es geht nicht anders.“ Derlei berechtigte Gründe gebe es laut der Innenministerin genügend. Das Aussetzen der Asylverfahren sei eine „Entscheidung der Vernunft“ gewesen, parteipolitische Überlegungen hätten hier „keinen Platz“. „Es geht operativ gar nicht mehr anders“, so die Ressortchefin. Denn hätte sie sich nicht zu diesem Verfahrensstopp entschieden und würden weiter alle Fälle gleichzeitig behandelt, dann ginge das angesichts der knappen Kapazitäten nur mit „massiven Verzögerungen oder mit Qualitätsverlust“. Und das sei gerade für Dublin-Fälle problematisch, „weil da die Fristen relativ schnell ablaufen“. Sind die Fristen einmal überschritten, dann würden die Schutzsuchenden „erst recht in Österreich bleiben“, warnt die Ministerin.

„Asylexpress stoppen“. Der Stopp soll Österreich für Asylsuchende unattraktiver machen. Das Land sei in den vergangenen Monaten nämlich gerade wegen der raschen Bearbeitung von Anträgen beliebt geworden. Während Österreich Anträge von Kriegsflüchtlingen innerhalb von vier Monaten erledige, dauere das in Schweden zehn Monate und in Frankreich zwei Jahre, so Mikl-Leitner. Damit ermögliche Österreich auch den schnellsten Familiennachzug. Der „Asylexpress Österreich“ müsse gestoppt werden, um die „Schieflage“ zwischen den EU-Ländern zu beseitigen.

Tatsächlich gab es von Jänner bis Mai 2015 schon 20.620 Anträge (Details siehe Grafik). Damit hat sich die Antragszahl in diesem Zeitraum im Vergleich zum Vorjahr um 183 Prozent erhöht. Österreich ist laut Ministerium damit im Mai 2015 mit 73 Anträgen pro 100.000 Einwohner zum Zielland Nummer eins in der EU geworden. Bislang war das Schweden.

Insgesamt schätzt das Innenministerium, dass im Jahr 2015 hierzulande 70.000 Anträge gestellt werden. Das ist enorm. Denn die Statistiken des Innenressorts, die bis ins Jahr 1980 zurückgehen, zeigen kein Jahr, in dem es auch nur annähernd so viele Anträge gab. Allerdings wurden in den 1990er-Jahren (begonnen mit 1992 bis 1998) gesamt rund 90.000 Bosnier aufgenommen, ohne dass diese einen Asylantrag stellen mussten. Wie sich dies auf die einzelnen Jahre aufteilt, liegt nicht vor.

Es gab aber auch schon deutlich größere Zahlen an Flüchtlingen zu versorgen. So etwa nach der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstands durch die Sowjetunion. In den Jahren 1956 und 1957 kamen rund 180.000 Menschen aus dem Nachbarland nach Österreich (mehr dazu auf Seite 46).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2015)

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