Hasspostings: Grüne wollen Strafrecht verschärfen

Klubchefin Eva Glawischnig
Klubchefin Eva GlawischnigAPA/GERT EGGENBERGER
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Mit einem neuem Tatbestand soll gegen beleidigende, verhetzende und sexualisierte Posts vorgegangen werden können.

Die Grünen wollen die strafrechtlichen Instrumente gegen - vor allem gegen Frauen gerichteten - Hass im Netz schärfen. Mit einem neuem Tatbestand soll gegen beleidigende, verhetzende und sexualisierte Posts vorgegangen werden können, so der Wunsch von Klubchefin Eva Glawischnig und Justizsprecher Albert Steinhauser am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Meldestellen allein seien nicht ausreichend.

Mittels eines neuen Paragrafen 115a im Strafgesetzbuch (StGB) sollen bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe drohen, wenn jemand aus einer laut Verhetzungsparagraf geschützten Gruppe (Rasse, Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, etc.) "für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar" beschimpft, verspottet, misshandelt oder bedroht wird. Der entsprechende Antrag ist bereits ausformuliert, er soll im Herbst im Justizausschuss des Nationalrats behandelt werden.

Glawischnig: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum"

Die Grünen wollen diesen Lückenschluss zwischen Verhetzung und gefährlicher Drohung zum Ermächtigungsdelikt machen, die Staatsanwaltschaft muss den Täter also verfolgen, wenn das Opfer das wünscht. Die Tatbestände Beleidigung und üble Nachrede, mit denen derzeit gegen Hasspostings vorgegangen werden kann, sind hingegen Privatanklagedelikte, bei denen das Opfer das finanzielle Risiko selber trägt. Dass die Grünen mit ihrer Initiative gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung vorgehen, wiesen Glawischnig und Steinhauser zurück.

Anlass für die Initiative ist laut Glawischnig unter anderem eine "Falter"-Geschichte, in der vier Journalistinnen von ihren Erfahrungen mit Hass und sexualisierter Gewalt im Internet berichteten. Die Attacken richteten sich oft auch gegen Politikerinnen und zivilgesellschaftlich engagierte Frauen, so Glawischnig. Ziel sei es, ihnen den Mund zu verbieten und sie aus dem öffentlichen Raum hinauszudrängen.

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", so die Grüne. Sie selbst habe bereits 34 zivil- und strafrechtliche Verfahren geführt und kein einziges verloren. Dies schaffe einerseits eine einschlägige Judikatur, sorge aber auch für Sensibilisierung. Solche Verfahren durchzufechten, sei vielen Frauen aber nicht möglich.

(APA)

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