Mindestsicherung: Junktim zu Asylwohnsitzpflicht

Archivbild.
Archivbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Für Minister Stöger ist Auflage für Asylberechtigte für drei Jahre denkbar. Die ÖVP knüpft ihr Ja an eine Sozialgeldreform.

Wien. Zur Entlastung Wiens könnte es in Österreich ähnlich wie in Deutschland zur Einführung einer Wohnsitzauflage beziehungsweise Residenzpflicht kommen. Diese zwingt Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte für eine bestimmte Zeit, in einem Bundesland zu bleiben. In der Bundesregierung gibt es, wie der „Presse“ erklärt wurde, grundsätzlich Einvernehmen über eine derartige Wohnsitzpflicht. Das große Aber folgt jedoch sofort. Die Bundes-ÖVP knüpft ihre Zustimmung zu dem Vorhaben, das von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und der rot-grün regierten Stadt Wien vorangetrieben wird, an eine Bedingung. Diese lautet Reform der Mindestsicherung samt Einführung eines 1500-Euro-Limits für Familien. Genau das kam für die SPÖ bisher nicht infrage.

Stöger arbeitet schon seit dem heurigen Frühjahr an einer Wohnsitzpflicht und hat darüber auf ÖVP-Seite mit dem Innenministerium verhandelt. Am Donnerstag sagte er, dass die Wohnsitzauflage kommen könnte. Die Pflicht würde für Flüchtlinge mit Asylstatus (Asylberechtigte) sowie subsidiär Schutzberechtigte, die nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können, gelten, nicht jedoch für Asylwerber. Letztere werden ohnehin gemäß Flüchtlingsquote auf die Bundesländer aufgeteilt. Vorbild für die neue Auflage ist Deutschland mit maximal drei Jahren. „Das ist eine Größe, an der man sich orientieren kann“, wurde der „Presse“ im Sozialministerium erklärt. Findet aber jemand woanders einen Job, so wird die Wohnsitzauflage aufgehoben.

Hintergrund ist, dass damit Wien, das die meisten Flüchtlinge beherbergt, automatisch entlastet würde – bei der Unterbringung wie auch bei den Kosten für das Sozialgeld. Wie die „Presse“ bereits im April berichtete, stieg die Zahl der Bezieher einer Mindestsicherung in Wien im Vorjahr auf 180.000, wobei die Hälfte des Zuwachses Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte betraf.

Die ÖVP hat aber bereits im Frühjahr, als Stöger seinen Plan publik gemacht hat, ihr Einverständnis an die zwischen SPÖ und ÖVP umkämpfte Verschärfung der Mindestsicherung geknüpft. Die damalige Innenministerin, Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), stellte die Bedingung: „Man muss die Residenzpflicht an die Reform der Mindestsicherung koppeln.“ ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka hat nun die Bereitschaft zu einem derartigen Deal im ORF-Radio bekräftigt. Er junktimierte das mit der Forderung nach einer Obergrenze von 1500 Euro für Familien und einem mehrjährigen Aufenthalt in Österreich (nach dem Vorbild Dänemark) als Voraussetzung für den Bezug der vollen Mindestsicherung. Beides hat die SPÖ abgelehnt.

Kein Rückzieher in Oberösterreich

Ähnlich entwickelt sich die Diskussion um die in Oberösterreich seit Juli von ÖVP und FPÖ beschlossene Kürzung der Mindestsicherung auf 520 Euro im Monat für befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Stöger, der aus Oberösterreich kommt, möchte, dass die Verschärfung dort im Zuge einer bundesweiten Reform zurückgenommen wird. Für ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer kommt das nicht infrage. Vorstellbar ist für ihn aber, dass man bei der Kürzung von Asylberechtigten auf Zeit abgeht und die Mindestsicherung an die Aufenthaltsdauer – beispielsweise drei bis fünf Jahre – einer Person im Land knüpft.

Dafür brauche es eine gesetzliche Möglichkeit des Bunds. Oberösterreichs ÖVP liegt damit auf Lopatkas Linie. „Unsere Erwartung ist, dass der Bund auch endlich das Problem erkennt und Maßnahmen setzt“, betont Hattmannsdorfer. Niederösterreichs Vizelandeschefin, Mikl-Leitner, hat erst in der Vorwoche ein Ultimatum gestellt: Sollte es im Herbst zu keiner bundesweiten Lösung kommen, werde das Land ab 2017 eine Regelung mit 1500-Euro-Limit beschließen. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.