Die Daten des Bürgers sollen künftig stets auf der Wahlkarte stehen.
Heute, Montag, will der Verfassungsausschuss im Parlament eine Novelle zum Wahlrecht auf Schiene bringen. Dabei soll auf Wunsch des Innenministeriums nun auch beschlossen werden, dass die Wahlkarten ohne Lasche künftig bei allen Wahlen zum Einsatz kommen. Zunächst war dies nur für die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember geplant, nachdem es bei den alten Wahlkarten zu Kleberproblemen gekommen war.
Das neue Gesetz dürfte aber beim Datenschutzrat auf Widerstand stoßen. Auf Verlangen dieses Gremiums waren die alten, bis 2009 verwendeten Wahlkarten abgeschafft worden. Denn mangels Lasche, die die Daten verdeckt, waren bereits für den Postzusteller Vor- und Familienname, Geburtsjahr und Unterschrift des Wählers auf der Karte zu sehen. Bei den neueren Wahlkarten wurden diese Daten erst für die Wahlbehörde sichtbar. Sie musste die Lasche öffnen, um zu kontrollieren, ob die jeweilige Person laut ihrer Gemeinde wahlberechtigt ist.
Unstrittig ist die Schaffung eines zentralen Wählerregisters, die das Herzstück der Novelle bildet. Dieses soll doppelte Stimmabgaben verunmöglichen und erlauben, Volksbegehren in jedem Gemeindeamt in Österreich zu unterzeichnen. Dies kommt Personen zugute, die in kleinen Gemeinden aus Angst vor sozialem Druck keine unliebsamen politischen Erklärungen unterfertigen wollten. Zudem gibt es Änderungen bei Regionalwahlkreisen, weil der Bezirk Wien-Umgebung aufgelöst wird. Die Neuaufteilung ist relevant, da Nationalratsmandate abhängig davon sein können, welche Gemeinden welchem Wahlkreis zugeordnet werden.
(aich/APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2016)