Das Innenministerium betont, dass nun endlich Rechtssicherheit für die Gemeinden geschaffen werde. Kritik kommt von FPÖ, Neos und Flüchtlingsreferenten.
Das Innenministerium hat Freitagnachmittag die komplette Liste jener 32 Tätigkeiten veröffentlicht, für die Asylwerber herangezogen werden dürfen (siehe unten). Freilich gibt es hier keinen Zwang. Die Flüchtlinge können nur mit ihrem Einverständnis eingesetzt werden, schreibt Ressortchef Wolfgang Sobotka (ÖVP) in einer Aussendung.
Der Ressortchef freute sich über die Verständigung in der Koalition, da damit für die Gemeinden "endlich Rechtssicherheit geschaffen wird". Hilfstätigkeiten sind nach Definition des Ministeriums gemeinnützig, wenn diese dem Wohl der von der jeweiligen Gebietskörperschaft repräsentierten Allgemeinheit dienen oder sozialen Charakter haben, sowie anlass- bzw. projektbezogen und nicht auf Dauer ausgerichtet sind, ohne zugleich bestehende Arbeitsplätze zu ersetzen oder zu gefährden.
Um Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes auszuschließen, sollte eine gemeinnützige Tätigkeit erst ab 16 Jahren ermöglicht werden. Ebenso sollten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich schwangerer Asylwerberinnen Beachtung finden. Angemeldet werden sollen die arbeitstätigen Flüchtlinge bei der Unfallversicherung.
Neos: "Staatlich subventionierte Konkurrenz"
Kritik am Vorhaben kam von den Neos. Deren Sozialsprecher Gerald Loacker meinte in einer Aussendung, was die Regierung vorschlage, sei nichts anderes als staatlich subventionierte Konkurrenz gegenüber Privaten und deren Arbeitskräften. Stattdessen sollte man ermöglichen, dass Asylwerber nach sechs Monaten ganz normaler Teil des Arbeitsmarkts werden.
Die Vorsitzende der Landesflüchtlingsreferenten Doris Kampus (SPÖ) begrüßt die Liste zwar an sich, kritisierte aber in Ö1, dass es noch immer keine Verständigung bezüglich der finanziellen Entschädigung der Asylwerber gibt. Außerdem hätte man gerne eine Liste von Organisationen, die neben den öffentlichen Stellen Flüchtlinge beschäftigen dürfen. Ferner wäre es Ziel der Länder, eine bundesweite Unfall- und Haftpflichtversicherung zu schaffen.
Die FPÖ will, dass Asylwerber gemeinnützige Arbeit ohne Bezahlung leisten. Dies wäre ein Selbstverständlichkeit, meinte Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung. Was die vom Innenministerium vorgelegte Tätigkeitsliste angeht, will die FPÖ prüfen, ob es zu einer Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt kommt.
Die Liste der gemeinnützigen Tätigkeiten:
Allgemeines
• Unterstützung in der Verwaltung, wie etwa in der Administration (Bürohilfsdienste, Einscannen, Kopieren, Botendienste, Daten in Excel-Tabellen übertragen etc.) und in der Buchhaltung
• inhaltliche, sprachliche und grafische Mitgestaltung bei Publikationen in den Gemeinden
• administrative Hilfsarbeiten, z. B. bei Aussendungen, Vorbereitungsarbeiten für Projekte
• Sprachmittlung bei (Info-)Veranstaltungen oder "Grätzelfesten"
• Unterstützung vor, während und nach Veranstaltungen der Gebietskörperschaft (Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, diverse Veranstaltungen im Integrationsbereich, Umweltschutzprojekte, Büchereiflohmarkt der stadteigenen Büchereien etc.)
• Übersetzungs- und Dolmetsch-Tätigkeiten für die Gebietskörperschaft
Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Friedhöfe
• Betreuung von öffentlichen Parkanlagen, öffentlichen Sportanlagen und Schwimmbädern sowie öffentlichen Spielplätzen
• Flurreinigung auf öffentlichen Flächen
• Straßenreinigung öffentlicher Straßen
• Tätigkeiten im Bauhof an Gemeindeeigentum bzw. an Eigentum der Gebietskörperschaft
• Instandhaltung von öffentlichen Wegen;
• Naturschutz und Umweltschutz (Beseitigung von Neophyten, Artenschutz, z. B. Mithilfe bei der Krötenwanderung)
• Winterdienste (Schneeräumungen von öffentlichen Wegen, Gehsteigen, Schulhöfen)
• Mithilfe am Friedhof (z. B. Laub kehren im öffentlich zugänglichen Bereich, Pflege "Sozialgräber" etc.)
Soziales, Kindergärten, Schulen
• Seniorinnen- und Seniorenbetreuung in Pensionistenklubs, Tageszentren (Reinigung, Küche, aber auch Hilfstätigkeiten: Grünpflege, Hochbeet anlegen etc.)
• Mitarbeit in gemeindeeigenen Betreuungseinrichtungen für alte, kranke oder behinderte Personen (Sozialbetreuung, aber auch beispielsweise Betreuung der Zimmerpflanzen und der Blumenkästen auf den Balkonen der Pflegewohnhäuser etc.)
• Altenbetreuung/Besuchsdienste
• Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge (nur für Asylwerberinnen und Asylwerber mit einschlägiger Qualifikation in diesem Bereich)
• Mithilfe im Bereich der öffentlichen Kindergärten (Hilfstätigkeiten: Grünpflege, Reinigung, Küche etc.)
• Unterstützung bei Dolmetsch-Bedarf in öffentlichen Schulen, öffentlichen Kindergärten etc.
• Schülerlotsendienst
Gesundheit (in Gemeinde- oder Landeskrankenhäuser)
• Hospitationen von Personen aus Gesundheitsberufen in Krankenanstalten und Ambulatorien
• gezielte Internet-Recherchen zu fachspezifischen Themen durchführen
Umwelt, Abfall, Tiere
• Sperrmüllaktion
• öffentliche Tierheim-Hilfstätigkeiten in der Tierpflege und Grünanlagen
• Wildtierpflege
Kultur
• Hilfstätigkeiten in den Kultureinrichtungen der Städte (Stadttheater, Stadtbücherei)
• Mitarbeit in städtischen Archiven (z. B. Fotodokumentation anfertigen, elektronische Fotoarchive anlegen, z. B. historische Fotografien aus einem Bezirk ordnen, scannen und ein elektronisches Fotoalbum gestalten)
Freizeiteinrichtungen
• Hilfstätigkeiten in diversen Freizeiteinrichtungen der Städte
• Unterstützung der Pflege öffentlicher Sportplätze
• Unterstützung in öffentlichen Bädern
Sonstiges
• Unterstützung in der Lagerhaltung und bei kleineren Übersiedlungen im Rahmen der Gemeinden.
(APA/Red.)