ÖVP-Klubobmänner werden für die gesamte Legislaturperiode gewählt.
Ein ÖVP-Klubobmann kann nicht abgewählt werden. Weil der schwarze Klub bei der Wahl von Klubfunktionen sinngemäß die Geschäftsordnung des Nationalrats anwendet, ist der Klubobmann für die gesamte Legislaturperiode gewählt, erklärte Parlamentsexperte Werner Zögernitz am Montag.
Stimmberechtigt, wenn es um die Klubfunktionen der Volkspartei geht, sind alle Mitglieder des Klubs - also nicht nur die Nationalratsmandatare, sondern auch die Bundesratsabgeordneten und die EU-Abgeordneten. Für die Wahl des Klubobmanns reicht eine einfache Mehrheit.
Selbst wenn sich der Großteil der ÖVP-Abgeordneten im aktuellen Kräftemessen mit Parteichef Reinhold Mitterlehner gegen Klubchef Reinhold Lopatka stellen würde, können sie rein formal keine Ablöse in die Wege leiten. Denn eine Abwahl des Klubobmannes ist schlicht nicht möglich. Statt eigens erstellter Regeln wendet der schwarze Klub laut Zögernitz nämlich die Bestimmungen zur Wahl der Nationalratspräsidenten an. "Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode", heißt es dabei in der Geschäftsordnung in Paragraf 5 ("Wahl der Präsidenten").
In einem ähnlich gelagerten Fall - im Rahmen des Parteiobmannwechsels von Alois Mock zu Josef Riegler in den späten 1980er-Jahren tauchte auch die Frage des Klubobmanns auf - habe man dies bereits klargestellt, betonte Zögernitz. Ein Wechsel des Klubchefs während einer Gesetzgebungsperiode ist bei der Volkspartei also nur möglich, wenn dieser von sich aus als Klubobmann zurücktritt - zum Beispiel auch auf Druck seiner Abgeordneten.
(APA)