Salzburger Bürgermeister Schaden angeklagt

 Bürgermeister Heinz Schaden
Bürgermeister Heinz Schaden(c) APA (BARBARA GINDL)
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Auch gegen die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes, Monika Rathgeber, wird erneut Anklage erhoben. Es geht um den Vorwurf der Untreue.

Im Salzburger Finanzskandal hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach drei Jahren Ermittlungsarbeit beim Landesgericht Salzburg Anklage gegen Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), den früheren Finanzreferenten des Landes Landeshauptmann-Stellvertreter a.D., Othmar Raus (SPÖ), sowie neuerlich gegen die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, und vier weitere Personen erhoben. Vorgeworfen wird ihnen das Verbrechen der Untreue, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Es geht um sechs Zinstauschgeschäfte, welche die Stadt im Jahr 2007 an das Land abgetreten hat. Dadurch ist dem Land laut Anklage ein Schaden von 4,8 Millionen Euro entstanden. „Der Strafrahmen für die zur Last gelegten Delikte beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe“, heißt es in einer Mitteilung der WKStA, die der „Presse“ vorliegt.

Kein Prozesstermin, kein Richter

Die Causa im Detail: Das Land Salzburg hatte im September 2007 sechs negativ bewertete Swap-Geschäfte offenbar ohne Gegenleistung von der Stadt übernommen. Die WKStA ermittelte in diesem Teilaspekt des Salzburger Finanzskandals wegen Untreue zuletzt gegen acht Beschuldigte. Sieben von ihnen wurden nun wegen des Verdachts der Untreue angezeigt. Die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Bediensteten der Stadt Salzburg wegen des Vorwurfs des Beitrags zur Untreue wurden hingegen eingestellt, „weil ihm auch nach Ausschöpfung aller Ermittlungsansätze eine Beteiligungshandlung nicht nachgewiesen wurde“, hießt es in dem WKStA-Schreiben.

Eingelangt ist die Anklage am Landesgericht Salzburg noch nicht, teilte Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner am Mittwoch mit. Es sei daher noch kein Richter eingeteilt und es gebe noch keinen Verhandlungstermin.

"Spekulationsgeschäfte erlaubt und erwünscht"

Nach Bekanntwerden des Gutachtens, das die WKStA in Auftrag gegeben hatte und der jetzigen Anklage zugrunde liegt, hatte der jetzige Finanzreferent des Landes, Christian Stöckl (ÖVP), angekündigt, das Geld von der Stadt zurückzuholen. Im Oktober 2015 brachte das Land daher Klage gegen die Stadt ein und forderte darin 4,8 Millionen Euro. Dieses Verfahren wurde aber ruhend gestellt, um einen Vergleich zu finden.

Bürgermeister Heinz Schaden gab am Mittwoch vorerst keine Stellungnahme zu der Anklage ab. In der Vergangenheit hatte er betont, dass der Vorschlag für die Übernahme der Geschäfte von der Finanzabteilung des Landes selbst gekommen sei. Seine Anwälte meinten 2015 in einer Stellungnahme zum Gutachten, dieses ziehe falsche Schlüsse. Der Sachverständige halte der Stadt Regeln über Spekulationsgeschäfte vor, die erst nach 2007 so beschlossen worden seien. 2007 seien "Spekulationsgeschäfte erlaubt und politisch erwünscht" gewesen. Das System der öffentlichen Buchhaltung (Kameralistik) sei so, dass drohende Verluste und negative Barwerte darin gar nicht aufscheinen könnten - daher habe die Finanzdirektion der Stadt auch nichts verschwiegen.

Außerdem habe das Land durchaus einen Vorteil daraus erzielt, sich die negativen Swaps von der Stadt "schenken" zu lassen. Denn dadurch habe man sich Gebühren und Margen erspart, die angefallen wären, hätte man sich dieselben Produkte von einer Bank "geholt". Dieses Ersparnis sei von den Verlusten abzuziehen. Möglich sei, dass dann sogar ein Gewinn übrig bleibe.

Dritte Klage im Salzburger Finanzskandal

"Wenn jemand einen Auftrag ausführt, kann er nicht dafür verantwortlich und schuldig sein", äußerte sich der Anwalt Monika Rathgebers, Herbert Hübel, am Mittwoch. Wer die Anklage lese, wisse, in welche Richtung der Zug fährt, sagte der Advokat. In dieser Causa sei seine Mandantin keineswegs schuldig.

Die nun eingebrachte Klage ist die dritte im Salzburger Finanzskandal. Bei den beiden bisher musste sich jeweils Rathgeber vor Gericht verantworten. Es ging um falsche Abrechnungen der Mittel im Katastrophenfonds mit einem Schaden von zwölf Millionen Euro und um den weisungswidrigen Abschluss eines Spekulationsgeschäftes. Rathgeber hatte wegen der Causa Katastrophenfonds eine dreijährige Haftstrafe, ein Jahr davon unbedingt, erhalten. Die Strafe hat Rathgeber aber bereits mit der Fußfessel verbüßt. Im zweiten Verfahren wurde sie ebenfalls schuldig gesprochen, sie bekam aber keine zusätzliche Strafe.

(APA/Red.)

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