Kaiser: "Völliger Blödsinn", dass Kärntner Slowenen bevorzugt werden

Kärntner Verfassungsreform: Kaiser beharrt auf Slowenisch-Passus
Kärntner Verfassungsreform: Kaiser beharrt auf Slowenisch-PassusAPA/GERT EGGENBERGER
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Der SPÖ-Landeshauptmann beharrt weiter darauf, dass die slowenische Volksgruppe in der Landesverfassung erwähnt wird.

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) beharrt weiter darauf, dass die slowenische Volksgruppe in der neuen Kärntner Landesverfassung erwähnt wird. In der für Dienstagvormittag angesetzten Regierungssitzung war die Verfassung offiziell kein Thema. Im Ö1-Morgenjournal wies Kaiser die Behauptungen der ÖVP, slowenischsprachige Kärntner würden bei Jobvergaben bevorzugt, als "völligen Blödsinn" zurück.

ÖVP-Chef Christian Benger hatte ja am Montag gemeint, es gebe eine solche Bevorzugung, weshalb die Bevölkerung auf die Erwähnung der slowenischen Volksgruppe in der Verfassung ablehnend reagiere. Für die Aussage Bengers, sein "Bauchgefühl" sage ihm, dass die Bevölkerung das nicht wolle, hatte Kaiser keinerlei Verständnis: "Ich war erschrocken und ich bin von sehr massivem Unverständnis getragen, dass ein solches Bauchgefühl eine ganz wesentliche entscheidende Komponente für unser Bundesland, nämlich eine neue Verfassung, einseitig bestimmen sollte." Kaiser rief dazu auf, zur Ratio zurückzukehren und verwies darauf, dass die Abschaffung des Proporzes für die rot-schwarz-grüne Koalition in Kärnten identitätsstiftend sei. Als Kompromiss kann sich Kaiser vorstellen, dass der Passus über die slowenischsprachigen Kärntner durch einen Hinweis ergänzt werden, dass dieser dem Artikel acht der Bundesverfassung nachempfunden ist.

Das Team Kärnten um Landesrat Gerhard Köfer wiederum, das mit drei Mandataren im Landtag vertreten ist, kündigte an, unter Umständen für die Verfassungsreform stimmen zu wollen. Tritt dies ein, braucht es aber immer noch mindestens zwei der fünf ÖVP-Abgeordneten für die Zweidrittelmehrheit. Köfer verlangt im Gegenzug unter anderem, dass eine Partei schon mit zwei Abgeordneten im Landesparlament einen Klub bilden kann. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endet am 14. Februar.

>> Ö1-Morgenjournal

(APA)

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