Johann Polzer und Rene Oberleitner gaben zu, wegen politischen Drucks ihre Befugnisse missbraucht zu haben. Kärntens Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler sagt ab 11 Uhr aus.
Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag der Untreue-Prozess gegen die freiheitlichen (Ex-)Politiker Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner sowie zwei Geschäftsführer der Landesimmobiliengesellschaft LIG, Johann Polzer und Rene Oberleitner, fortgesetzt worden. Polzer gab bei seiner Befragung am Vormittag zu, seine Befugnisse aufgrund politischen Drucks missbraucht zu haben. Sein Kollege Oberleitner schloss sich an. Beide bekamen eine Diversion. Sie müssen 18.000 bzw. 20.000 Euro Geldbuße bezahlen, außerdem je 1000 Euro Schadenersatz und 2000 Euro Pauschalgebühren.
Causa: BZÖ-Wahlbroschüre
Bei dem Verfahren geht es um ein ursprünglich als Standortbroschüre geplantes Druckwerk samt Image-DVD, das kurz vor der Landtagswahl 2009 an alle Kärntner Haushalte versendet wurde. Vor Versand wurde das Material noch umgestaltet und der Werbelinie des damaligen BZÖ angepasst, samt prominenter Positionierung der Parteispitzen Dörfler, Scheuch und Dobernig, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Polzer sagte, es sei klar gewesen, dass die Broschüre unmittelbar vor der Landtagswahl 2009 versendet werden sollte: "Es war mir durchaus bewusst, dass es einen gewissen Werbewert fürs BZÖ geben wird." Richter Christian Liebhauser-Karl fragte den Angeklagten: "Dass das nicht mit den Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers der LIG einhergeht, war Ihnen klar?" Polzer antwortete: "Ich hätte mich mehr dagegen engagieren müssen. Ja, ich habe das letztlich so mitgetragen." Der Richter darauf: "Ich höre zwischen den Zeilen eine Verantwortungsübernahme. Heißt das, dass Sie einsehen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben?" Polzer: "Das ist richtig. Es war wahrscheinlich so, dass ich sie verletzt habe."
Oberleitner: "Müssen gemeinsam die Verantwortung übernehmen"
Nachdem Polzer die Diversion angenommen hatte, bat Anwalt Richard Soyer seinen Mandanten Oberleitner zu einer ergänzenden Einvernahme. Oberleitner hatte beim letzten Prozesstermin vehement jede Schuld von sich gewiesen. "Wir haben das Projekt gemeinsam getragen, aber nicht gewollt. Wir müssen gemeinsam die Verantwortung übernehmen. Das möchte ich hiermit tun", erklärte Oberleitner. "Es ist richtig, dass ich meine Geschäftsführerverpflichtungen in Kenntnis der Verwendung öffentlicher Gelder sowie der Tatsache, dass Teile der Broschüre für Werbemaßnahmen des BZÖ verwendet wurden, verletzt habe."
Der "übergeordnete Zweck und die Intention" der Broschüre und deren Versendung sei wohl ein "positiver Effekt für die wahlwerbende Partei BZÖ" gewesen, sagte Oberleitner. "Was kann man tun, dass das in Zukunft generell nicht mehr passiert?", fragte Richter Liebhauser-Karl. Oberleitner: "Eine GmbH ist das falsche Rechtskonstrukt für Landesgesellschaften. Es muss in Richtung Aktiengesellschaft gehen, da sind die Geschäftsführer wesentlich besser geschützt. Das wäre höchst an der Zeit und notwendig."
Petzner und Dobernig haben bereits gestanden. Dörflers Befragung war für heute Nachmittag angesetzt, wird nun aber auf 11 Uhr vorverlegt. Bei ihm geht es nicht nur um die umstrittene Broschüre, sondern auch um den Vworwurf der Vorteilsannahme. Er soll bei einem Bauprojekt des Landes von der Baufirma einen "Sponsoringbeitrag" gefordert haben.
(APA)