Wie Österreich weniger Familiengeld ins Ausland zahlen will

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�VP-KLUBKLAUSUR: KURZ / KARMASIN(c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU)
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Die ÖVP hofft nicht mehr auf eine europäische Lösung – und will nun im Alleingang eine neue Regelung für die Familienbeihilfe ins EU-Ausland finden. Ein Gutachten unterstützt sie.

Der Vorsatz, auf den sich die Regierung geeinigt hat, klingt etwas sperrig: SPÖ und ÖVP wollen sich dafür einsetzen, dass „die exportierte Familienbeihilfe indexiert wird“. Was damit gemeint ist: Wenn EU-Bürger in Österreich arbeitet, die Kinder aber im Ausland leben, sollen die Familienleistungen an die dortigen Gegebenheiten angepasst werden. Bis März will die Koalition laut ihrem neuen Arbeitspakt der Europäischen Kommission einen Vorschlag für die Novelle vorlegen. Da Brüssel aber bisher ablehnend auf die österreichischen Pläne reagiert hatte, will die ÖVP auf eigene Faust tätig werden – und eine nationale Lösung finden. Dabei stützt sich die Partei laut Ö1 auf ein neues Gutachten.

1. Wer bekommt derzeit Familienbeihilfe – wer nicht?

Zunächst zum Status Quo: Derzeit haben Arbeitsmigranten innerhalb der EU überall dieselben Rechte wie Inländer. EU-Bürger, Schweizer, und Menschen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die in Österreich arbeiten, haben daher auch Anspruch auf Familienbeihilfe – selbst wenn ihre Kinder im Ausland sind. Hier muss man allerdings unterscheiden: Arbeitet nur jener Elternteil, der in Österreich ist, jener im Ausland aber nicht, erhalten die Kinder die volle Familienleistungen. Arbeitet auch der Elternteil im Ausland, wird meist das dortige Familiengeld ausbezahlt. Österreich stockt die Leistungen aber meist auf das hiesige Niveau auf. Nicht-EU-Bürger erhalten diese Familienleistungen nicht.

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