1890 Personen waren mit Ende Jänner zum Asylverfahren zugelassen, das sind 5,4 Prozent der von der Regierung vereinbarten jährlichen Obergrenze.
Die von der Regierung festgelegte jährliche Kapazitätsgrenze bei den Asylanträgen ist derzeit zu 5,4 Prozent erreicht. 1890 Personen waren mit Ende Jänner zum Verfahren zugelassen, das von der Regierung vereinbarte Limit beträgt 35.000 Fälle. Im Vormonat allein stellten 2220 Flüchtlinge einen Antrag, davon wurden 58,5 Prozent bzw. 1299 Personen zum Verfahren zugelassen. Hinzu kommen 591 Verfahren, in denen die Antragstellung noch vor Jahreswechsel erfolgte.
Laut Innenministerium bewegt sich die Zahl der Neuanträge mit 2220 "weiterhin auf hohem Niveau". Im Dezember 2016 waren es 2455. Die wichtigsten Herkunftsstaaten waren Syrien, Afghanistan, Pakistan, Nigeria und der Irak.
Heuer haben bis zum Stichtag 31. Jänner 2017 insgesamt 667 Personen Österreich wieder verlassen. Davon reisten 258 Personen freiwillig aus, 409 Personen wurden zwangsweise außer Landes gebracht. Diese untergliedern sich in 238 Außerlandesbringungen in Dublin-Mitgliedsstaaten und 171 in sonstige Staaten.
(APA)