"Österreich soll Exportweltmeister sein, aber nicht bei Sozialleistungen"

Symbolbild: Vater, Kind, Mutter
Symbolbild: Vater, Kind, Mutter(c) BilderBox
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Die ÖVP hat einen Entwurf für die Kürzung der Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder vorgelegt.

Die Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder soll ab 2018 gekürzt bzw. an die jeweiligen Lebenshaltungskosten des Landes angepasst werden. Die ÖVP hat am Dienstag einen entsprechenden Entwurf zur Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes vorgelegt. Das Gesetz soll bis Mitte März in Begutachtung und noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden.

Hintergrund des Vorhabens sind hohe Familienbeihilfenzahlungen, die jährlich ins Ausland abfließen. 2015 waren dies laut Familienministerium in Summe 249 Millionen Euro für 122.000 Kinder. "Österreich soll Exportweltmeister sein, aber nicht bei Sozialleistungen. Wir setzen damit dem Unsinn ein Ende, Familienbeihilfe zu bezahlen an Kinder, die nicht einmal in Österreich leben", begründete Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) die Gesetzesänderung.

"Indexierung der Familienbeihilfe sorgt für mehr Fairness"

Laut Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) soll jedes Kind gleich viel wert sein. "Aber 150 Euro sind in Österreich viel weniger wert, als zum Beispiel in Rumänien. Die Indexierung der Familienbeihilfe sorgt für mehr Fairness und führt die Familienbeihilfe zurück auf das, wofür sie eingeführt wurde: Zuschuss zu den Ausgaben für Kinder", so Karmasin. Die Anpassung an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land soll laut Berechnungen des Familienministeriums Einsparungen von rund 100 Millionen Euro bringen.

"Die Beträge an Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, sind auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat der EU, Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz zu bestimmen", heißt es im Gesetzesentwurf. Die neuen Familienbeihilfenbeträge sollen erstmals ab 1. Jänner 2018 auf Basis der zum Stichtag 1. Juni 2017 veröffentlichten Werte gelten und jedes zweite Jahr neu angepasst werden.

Da es bereits im Vorfeld des ÖVP-Vorhabens von Experten sowie von SPÖ-Seite Bedenken gab, ob eine Indexierung der Familienbeihilfe europarechtlich hält, hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) beim Sozialrechtler Wolfgang Mazal ein Gutachten in Auftrag gegeben. Mazal kommt darin zum Schluss, dass die Familienbeihilfe eine Unterstützungsleistung zum Kauf täglicher Güter aus dem Warenkorb ist. Es sei nur logisch, dass diese Güter in anderen Ländern entsprechend billiger sind, daher könnten die Leistungen aus der Familienbeihilfe auch entsprechend reduziert werden. Auch bei der Berechnung des Unterhalts für im Ausland lebende Kinder würden die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten etwa berücksichtigt, so Mazal.

Der Sozialrechtler spricht in seinem Gutachten von "Verzerrungen bei undifferenziertem Export der Familienbeihilfe". Die Familienbeihilfe werde dadurch ihrer Funktion nicht gerecht. "In Ländern mit niedriger Kaufkraft kommt es zu über die Entlastung hinausgehenden Förderungseffekten, in Ländern mit höherer Kaufkraft ist das Ausmaß der Entlastung zu gering", so Mazal.

Familienbeihilfe in der EU
Familienbeihilfe in der EU(c) APA

(APA)

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