Verschärfung und Forderungen

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Das Fremdenrecht wird strenger. Die Schubhaft wird ausgedehnt, Strafen werden höher, DNA-Tests müssen aber doch nicht ausnahmslos selbst bezahlt werden.

Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wie beweist man, dass ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, wenn es keine Dokumente gibt oder diese gar fehlen? Antwort: Mit einem DNA-Test, der einem Fremden sogar zusteht, sollte er durch fehlende Dokumente sein Anliegen nicht beweisen können.

Die kosten freilich. Bei der demnächst geplanten Verschärfung des Fremdenrechtes (SPÖ und ÖVP haben sich kürzlich geeinigt) stand im Begutachtungsentwurf noch, dass diese DNA-Tests künftig von den betroffenen Familien ausnahmslos selbst zu bezahlen sind. Der umstrittenen Punkt ist nun vom Tisch.

Neuerungen gibt es auch bei der Schubhaft, die kann künftig bis zu 18 Monate dauern. Derzeit sind es höchstens zehn Monate innerhalb von 1,5 Jahren. Erhöht werden auch die Strafen, wenn jemand sich einen Aufenthaltstitel durch falsche Angaben erschleicht. Also etwa gefälschte Papiere vorlegt. Der Strafrahmen beläuft sich nunmehr auf 1000 bis 5000 Euro beziehungsweise auf drei Wochen Ersatzhaft. Noch höher sind die Strafen, wenn jemand trotz Aufforderung zur Ausreise und der Möglichkeit dazu das Land nicht verlässt oder sogar widerrechtlich zurück nach Österreich kommt. 5000 bis 15.000 Euro werden dann fällig oder aber sechs Wochen Ersatzhaft.

Auch bei der Grundversorgung (nicht zu verwechseln mit der Mindestsicherung) gibt es Änderungen. Die Grundversorgung ist das System, mit dem Asylwerber bis zum Entscheid ihres Verfahrens betreut werden. Wird ein Asylantrag abgelehnt, bleibt der Abgelehnte weiterhin in der Grundversorgung. Außenminister Kurz meinte kürzlich, dass diese Tatsache Fremde hindern würde, auszureisen. In Zukunft kann die Grundversorgung nun komplett gestrichen werden, sollte der abgelehnte Flüchtling an seiner Ausreise nicht mitwirken. Einzig eine medizinische Versorgung muss sichergestellt werden. Der Bund darf Fremde künftig mit einer rechtskräftigen Rückkehrentscheidung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes für eine verstärkte Rückkehrberatung versorgen.

Beschleunigt werden soll eine Außerlandesbringung bei straffällig gewordenen Asylberechtigten. Bereits vor einer allfälligen Verurteilung soll – quasi für den Fall der Fälle – ein beschleunigtes Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Nach dem Urteil bleibt dann der Erstinstanz ein Monat und dann dem Bundesverwaltungsgericht zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob der Asyltitel aberkannt wird.

Ein weiterer umstrittener Punkt soll ebenfalls kommen: Mitarbeiter der Betreuungsstellen werden zur Durchsetzung des Betretungsverbotes und der Hausordnung zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt. Das heißt, sie gelten dadurch als Organe der öffentlichen Aufsicht.

Was Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber angeht, werden Rechtsträger, die im Eigentum von Bund, Land oder der Gemeinden stehen, nicht auf Gewinn gerichtet sind und nicht im allgemeinen Wettbewerb stehen, gemeinnützige Tätigkeiten anbieten dürfen. Gleiches gilt für Gemeindeverbände. Ein höchstmöglicher Stundensatz soll per Verordnung festgelegt werden können.

Fakten

Das Fremdenrecht wird wieder verschärft. SPÖ und ÖVP haben sich nun auf entscheidende Punkte geeinigt. Unter anderem wird die Dauer der Schubhaft erhöht, ebenso Strafen. Die Grundversorgung kann nun aberkannt werden, wenn jemand bei seiner Ausreise nicht mitwirkt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.02.2017)

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