Kino, Therme, ÖBB: Urteil gegen Ex-Ortschef Straner erwartet

Ex-Bürgermeister von Fohnsdorf, Johann Straner
Ex-Bürgermeister von Fohnsdorf, Johann Straner(c) APA (ERWIN SCHERIAU)
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Der frühere Bürgermeister von Fohnsdorf von muss sich wegen Amtsmissbrauchs und Untreue verantworten. Er soll Projekte ohne Gemeinderatsbeschluss finanziert haben.

Im Landesgericht Leoben ist am Mittwoch der Prozess gegen den Ex-Bürgermeister von Fohnsdorf, Johann Straner (SPÖ), mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt worden. Der ehemalige Ortschef muss sich seit November 2016 wegen Amtsmissbrauchs und Untreue verantworten. Er soll unter anderem Projekte ohne Gemeinderatsbeschluss finanziert haben.

Johann Straner war von 1998 bis 2015 Bürgermeister. Er strebte Großprojekte wie das Einkaufszentrum Arena und die Aqualux Therme an. Als sich im Einkaufszentrum eine Kinokette niederlassen wollte, erhielt diese von ihm eine Befreiung von der Lustbarkeitssteuer. Dann kamen private Investoren mit den Plänen für eine Therme. Die Geldgeber sprangen ab, doch Straner zog das Projekt durch, wurde auch noch gleichzeitig Geschäftsführer der Therme. Fünf Millionen Euro gab es von der Landesregierung, 26 Millionen wurden über Kredite beigeschafft, die dann nicht mehr bezahlt werden konnten.

Umstrittener Arbeitsvertrag mit den ÖBB

Der dritte strittige Punkt außer Kino und Therme ist der Arbeitsvertrag des Ex-Politikers mit den ÖBB, wo er beschäftigt war. Dort war er zu 50 Prozent für seine Bürgermeistertätigkeit freigestellt. Damit er zur Gänze politisch tätig sein konnte und trotzdem seine Beschäftigung bei der Bahn behielt, zahlte die Gemeinde die Kosten und nahm Straner quasi als "Leiharbeiter".

Am Mittwoch waren die letzten sechs Zeugen geladen. Ein ehemaliger Rechtsanwalt, der für die Stadt Fohnsdorf tätig war, wurde zu den Sonderkonditionen für das Kino befragt. "Das Kino sollte überregionale Kunden anziehen", erläuterte er, warum es seiner Meinung nach für die Lichtspielbetreiber eine Befreiung von der Lustbarkeitssteuer gegeben habe.

Sollten alle Zeugen kommen und keine weiteren Anträge gestellt werden, dürfte es am Mittwoch noch ein Urteil geben.

(APA)

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