Ungarn droht mit Konsequenzen für die Banken, sollte Österreich seine Kürzungspläne für im Ausland lebende Kinder umsetzen.
Die SPÖ weist "ungarische Drohgebärden" zur in Österreich geplanten Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder zurück. "Ungarn kann sich in der EU nicht nur die Rosinen herauspicken", erklärte die Abgeordnete Christine Muttonen am Mittwoch in einer Aussendung. Auch Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hält an den Plänen fest.
Der ungarische Sozialminister Zoltan Balog hatte im Ö1-"Morgenjournal" mit Gegenmaßnahmen gedroht, sollte Österreich die Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten anpassen. Balog deutete dabei an, dass vor allem die österreichischen Banken betroffen sein könnten.
Es sei "wenig glaubwürdig", wenn die ungarische Regierung durch Österreichs Pläne die europäische Solidarität verletzt sieht, erklärte Muttonen mit Verweis darauf, dass Ungarn etwa die gerechte Verteilung von Asylwerbern in der EU boykottiere.
Auch Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hält an den Plänen fest. Die österreichische Familienbeihilfe sei keine Versicherungsleistung, keine Sozialleistung und kein Gehaltsbestandteil. Sie diene einzig dem Ausgleich alltäglicher Mehrkosten von Familien mit Kindern, argumentiert sie einmal mehr die geplante Anpassung an die Lebenserhaltungskosten in anderen Ländern. Diese Vorgangsweise sei EU-konform, bekräftigte sie. Laut Karmasins Angaben bekommen Familien mit einem Kind in Ungarn rund 40 Euro Familienbeihilfe. Arbeitet ein Ungar in Österreich, sein Kind lebt aber in Ungarn, bekomme dieser im Schnitt 150 Euro. Nach der "Indexierung" wären es noch immer über 80 Euro, erklärte die Ministerin weiter. Sie hält am Ziel fest, die Neuregelung vor dem Sommer zu beschließen.
Ungarn: "Erwarten Fairness"
Balog hatte erklärt: "Wir haben sehr großzügige Regelungen, was Banken betrifft." Nun müsse man prüfen, "ob diese Freizügigkeit nicht geändert werden müsste." Der Minister sieht durch das österreichische Vorhaben der Kürzung der Familienbeihilfe EU-Recht (EU-Prinzip der Gleichbehandlung, Anm.) verletzt. Man könne in dieser Sache nicht "einseitig handeln", sondern dies nur in Vereinbarung mit anderen tun.
"Wir erwarten Fairness", betonte Balog. Eine entsprechende Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, die noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden soll, würde die Regierung in Budapest jedenfalls als "unfreundlichen Akt" empfinden, antwortete Balog auf eine entsprechende Frage.
(APA)