Ein unnötiges Gesetz gegen unnötige Gesetze

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Nationalrat beschließt, dass Normen vor ihrem Beschluss auf ihren Sinn überprüft werden müssen. Doch diese Regel gibt es eigentlich schon längst. In der Praxis weiß man damit aber wenig anzufangen.

Am Mittwoch will der Nationalrat ein Gesetz gegen unnötige Gesetze beschließen. Es nennt sich etwas sperrig „Deregulierungsgrundsätzegesetz“, soll aber einiges bewirken. Demnach muss künftig vor der Erlassung von Gesetzen geprüft werden, ob „die zu erlassenden Bestimmungen notwendig und zeitgemäß sind“. Zudem ist bei der Umsetzung von EU-Recht darauf zu achten, dass die von Brüssel vorgegebenen Standards nicht ohne Grund übererfüllt werden. Jedoch: Diese „neuen“ Regeln gibt es bereits. Und sie werden in der Praxis nicht sehr ernst genommen, wie eine Recherche der „Presse“ zeigt.

Schon 2001 beschloss das Parlament ein Deregulierungsgesetz, laut dem man Gesetze vor einer Änderung auf ihre Notwendigkeit prüfen müsse und EU-Vorgaben nicht übererfüllen dürfe. Aber kommt man seither diesen Regeln nach? „Da müssen Sie schon im Bundeskanzleramt nachfragen. Bei uns kommen die Gesetze ja fertig ins Haus“, heißt es auf Nachfrage aus dem Parlament.

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