Integration: Die durchlöcherte "Arbeitspflicht"

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Sanktionen für Asylberechtigte bei Verweigerung von Kursen und Burka-Verbot sind fix. Gemeinnützige Jobs im Integrationsjahr kommen nicht für alle: Wo sich Kurz, wo sich die SPÖ durchgesetzt hat.

Wien. Abseits des Streits um die Flüchtlingsumverteilung gab es beim Ministerrat am Dienstag für die Regierung auch Grund zur Freude: Das Gesetzespaket, das die Integration von Zuwanderern nach Österreich (Asylberechtigte, Drittstaatsangehörige außerhalb der EU) und das Integrationsjahr regelt, wurde beschlossen und an das Parlament weitergeleitet. Was kommt nun?


Mehr Kurse, Strafen bei Integrationsverweigerung: Das Integrationsgesetz schreibt fest, dass Österreich das Angebot von Deutsch- und Wertekursen fördert und ausbaut. Mit einer Integrationserklärung verpflichten sich anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zur Mitwirkung und Teilnahme. Passiert das nicht, droht die Kürzung der Mindestsicherung. Diese Sanktionen werden nun in Form einer Grundsatzbestimmung im Gesetz fixiert. Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat damit seine seit Sommer 2016 geäußerten Pläne umgesetzt. Die für die Mindestsicherung zuständigen Länder müssen bei Verstößen Sanktionen verhängen, also die Leistung kürzen. Allerdings haben sie Spielraum: denn das erfolgt „nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorgaben“. Bei der Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige wird verankert, dass auch Werte- und Rechtsordnung Fixbestandteil bei einer Integrationsprüfung sind.


Integrationsjahr, gemeinnützige Tätigkeit: Teil des Pakets ist ein Integrationsjahr, um anerkannte Flüchtlinge, die keinen Job haben, ab September besser auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dieses wird auf Betreiben von Sozialminister Alois Stöger und Kanzleramts-Staatssekretärin Muna Duzdar (beide SPÖ) umgesetzt. Das Integrationsjahr besteht aus mehreren Modulen (Kompetenzcheck, Kurse, Bewerbungstraining, Arbeitstraining). Auch die Teilnahme an den einzelnen Modulen ist verpflichtend, sonst droht Asylberechtigten die Kürzung der Mindestsicherung. Auch für Arbeitstrainings, die in Form gemeinnütziger Tätigkeiten bei Organisationen, die Zivildiener beschäftigen, absolviert werden, gibt es keine Extrabezahlung neben der Mindestsicherung. Insofern kann Kurz von „Null-Euro-Jobs“ sprechen. Allerdings sieht das Gesetz nun nicht vor, dass jeder ein Arbeitstraining durchlaufen muss, sondern je nach „Erfordernis“, wenn dies Sinn macht. Insofern ist die Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit von Stöger und der SPÖ durchlöchert worden. Das Integrationsjahr steht auch für Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit offen, was der SPÖ wichtig war. Allerdings ist es für diese nicht mehr verpflichtend, wie das Stöger ursprünglich wollte, sie sind nun dazu „berechtigt“, weil das AMS sonst Probleme bei der Umsetzung sah. Für das Integrationsjahr sind vorerst für 2017 und 2018 je 100 Millionen Euro fix, womit sich die SPÖ durchgesetzt hat.


Verhüllungsverbot: Das umstrittene Vollverschleierungsverbot (Burkaverbot) an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden, das auch in Teilen der SPÖ auf Widerstand gestoßen ist, kommt nun ab 1. Oktober 2017. Damit hat sich Kurz durchgesetzt. In das Gesetz wird auf Betreiben der SPÖ zur Klarstellung aufgenommen: „Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr.“ (red.).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2017)

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